Bayer Aktie: Goldman auf 63,50 Euro, UBS auf 62 Euro

Bayer verschiebt Glyphosat-Vergleichshörung wegen neuer Opt-outs. Analysten erhöhen Kursziele, Aktie bleibt trotz Jahresplus verhalten.

Auf einen Blick:
  • Anhörung auf September verschoben
  • Supreme Court stärkt Bayer-Position
  • Goldman, UBS und DZ Bank erhöhen Ziele
  • Aktie trotz Jahresplus leicht im Minus

Bayer kommt beim Versuch, den milliardenschweren Rechtsstreit um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat endgültig zu befrieden, nicht so schnell voran wie erhofft. Der Konzern und die Anwälte der Klägerseite beantragten gemeinsam beim zuständigen Gericht in Missouri, die für den 19. August terminierte Anhörung zur finalen Genehmigung des 7,25 Milliarden US-Dollar schweren Sammelvergleichs auf den 10. September oder später zu verschieben. Das meldete die Nachrichtenagentur dpa-AFX. Grund für den Aufschub ist die Notwendigkeit, zusätzliche Widerrufsanträge – sogenannte Opt-outs – zu bearbeiten, die nach einer jüngsten Entscheidung des US Supreme Court bei Gericht eingegangen sind.

Supreme Court stärkt Bayers Rechtsposition

Jenes Urteil, auf das sich die neue Antragswelle bezieht, fiel bereits Ende Juni. Am 26. Juni entschied das oberste US-Gericht im Fall Durnell zugunsten von Bayers Tochter Monsanto, wie die Tagesschau berichtete. Demnach kann der Konzern nicht auf Basis einzelstaatlichen Rechts wegen angeblich fehlender Krebswarnhinweise auf Roundup-Verpackungen verklagt werden, weil die Etikettierungsvorgaben der US-Umweltbehörde EPA bundesrechtlich Vorrang haben. Die Entscheidung gilt als wichtiger Baustein für Bayers Strategie, die juristische Altlast aus der Monsanto-Übernahme schrittweise abzuwickeln. Zugleich hat sie offenbar dazu geführt, dass sich mehr Kläger aus dem laufenden Sammelvergleich lösen wollen, um ihre Ansprüche individuell weiterzuverfolgen – die Verschiebung der Anhörung soll dem Gericht Zeit geben, diese Anträge sauber abzuarbeiten.

Für Anleger bedeutet der neue Zeitplan vor allem eines: Der finale Schlussstrich unter das Glyphosat-Kapitel lässt noch etwas länger auf sich warten, auch wenn die rechtliche Grundlage für Bayer zuletzt günstiger geworden ist.

Analysten heben Kursziele deutlich an

Parallel zu den juristischen Entwicklungen hat sich die Einschätzung mehrerer Analystenhäuser zur Bayer-Aktie am Mittwoch merklich verbessert. Goldman Sachs hob das Kursziel von 62,50 Euro auf 63,50 Euro an und bestätigte die Einstufung „Buy“, mit Verweis auf das starke Pharmageschäft und die Aussicht auf eine Beilegung der US-Rechtsrisiken. UBS zog nach und erhöhte ihr Kursziel sogar von 52,00 Euro auf 62,00 Euro, ebenfalls mit „Buy“-Einstufung. Begründet wurde der Schritt mit einem operativen Ergebnis, das die Konsensschätzungen um 10 Prozent übertroffen hatte. Auch die DZ Bank passte ihren fairen Wert von 54,00 Euro auf 60,00 Euro nach oben an und beließ es bei der Kaufempfehlung, wobei Fortschritte beim Schuldenabbau und in der US-Rechtsthematik als Treiber genannt wurden.

Die drei Anhebungen binnen eines Tages zeichnen ein Bild wachsenden Vertrauens in Bayers operative Entwicklung – losgelöst von der Frage, wann genau der Glyphosat-Vergleich rechtskräftig wird. Ergänzt wird das Bild durch Insiderkäufe: Die dem Investor Jeffrey Ubben nahestehende Einheit Jeffrey and Laura Ubben 2000 Trust erwarb Ende Juni Bayer-Aktien im Wert von rund 1,2 Millionen Euro, nachdem bereits Anfang Juni die meldepflichtige Einheit SF Investment One Pte Ltd. Anteile im Volumen von etwa 1,7 Millionen Euro gekauft hatte.

Kursreaktion bleibt verhalten

An der Börse hat sich die positive Analystenstimmung noch nicht vollständig im Kurs niedergeschlagen. Die Bayer-Aktie notiert aktuell bei 48,94 Euro und gibt am heutigen Donnerstag um 0,93 Prozent nach. Seit Jahresbeginn steht dennoch ein Plus von 32,23 Prozent, zum 52-Wochen-Hoch von 53,86 Euro fehlen derzeit noch 9,13 Prozent. Die Verschiebung der Gerichtsanhörung dürfte kurzfristig für Zurückhaltung sorgen, dürfte den mittelfristig positiven Trend angesichts der jüngsten Analystenaufwertungen aber kaum grundlegend infrage stellen.

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