Liebe Leserin, lieber Leser,
die große Kursphantasie bei der Aktie von Bayer scheint erst einmal vorbei. Nach einer günstigen Entscheidung des obersten US-Gerichtshofs (Supreme Court) bezüglich Glyphosat in der vergangenen Woche, waren die Papiere der Leverkusener von zuvor 48,72 auf bis zu 53,86 Euro am Freitag in die Höhe geschossen. Aktuell allerdings notiert die Bayer-Aktie wieder etwas niedriger bei rund 53 Euro. Und das trotz erhöhter Prognosen durch Analysten – und einem cleveren Schachzug des Managements.
Bayer AG Aktie Chart
Bayer will Glyphosat-Geschäft auslagern
Denn laut Medienberichten sorgt Bayer mit einer neuen Unternehmensstruktur für frische Hoffnungen an der Börse. Der Konzern bündelt sein US-Geschäft mit glyphosathaltigen Unkrautvernichtern in der neuen Gesellschaft Ruveon. Ziel sei es, das Geschäft mit dem Namen Ruveon „optimal auf die spezifischen Anforderungen des US-Marktes auszurichten“, teilte der DAX-Konzern demnach in Leverkusen mit.
Dadurch erwarten viele Investoren, dass langfristig eine Abspaltung oder ein Verkauf dieses Geschäftsbereichs möglich werden könnte. Die Ankündigung ließ die Bayer-Aktie deutlich steigen und auf den höchsten Stand seit drei Jahren klettern. „Die neue Einheit mit dem Namen Ruveon werde das gesamte US-Geschäft mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter steuern“, schreibt das Manager Magazin. Bayer betone jedoch, dass Ruveon weiterhin Teil des Konzerns bleiben soll.
Bayer wartet auf endgültige Genehmigung
Die Ausgliederung sei Bestandteil eines bereits angekündigten Fünfjahresprogramms für die Agrarsparte Crop Science. Bei Bayer hofft man dadurch das US-Geschäft flexibler und wettbewerbsfähiger zu machen. „Der heutige Schritt ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung unseres Fünfjahresprogramms“, wird sagte Brian Naber, Leiter von Crop Science für Nordamerika, zitiert. Im äußersten Notfall jedoch könnte Bayer den neuen Geschäftsbereich auch einfach in die Pleite schicken, ohne den Gesamtkonzern zu belasten.
Bayer sieht sich seit Jahren in den USA mit einer milliardenteuren Klagewelle wegen möglicher Krebsrisiken bei seinem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup konfrontiert. Das Unternehmen hatte im Februar einen Sammelvergleich über 7,25 Milliarden US-Dollar zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten geschlossen.
- Dieser war laut Medienberichten damals bereits vorläufig genehmigt worden
- Die Anhörung für eine endgültige Genehmigung soll am 19. August stattfinden
Neue Kursziele zumeist schon übertroffen
Die Belastungen aus der Monsanto-Übernahme prägen Bayer seit Jahren. Der Kauf hatte eine umfangreiche Klagewelle wegen angeblicher Krebsrisiken von Glyphosat ausgelöst und den Aktienkurs stark belastet. Inzwischen hat sich die Aktie jedoch deutlich erholt. Rückenwind erhielt Bayer bereits Ende Juni durch einen wichtigen Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Der Supreme Court entschied, Bayer könne nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.
Die Analysten begrüßen die Entwicklung – und haben in den vergangenen Tagen ihre Kursziele teilweise deutlich erhöht. Die Aktie allerdings hat die meisten Prognosen bereits übertroffen. Das zeigen die auf finanzen.net gelisteten Einschätzungen von Ende Juni:
- UBS: 52,00 Euro, -3,27%
- Barclays: 50,00 Euro, -6,99%
- Jefferies: 46,00 Euro, -14,43%
- Goldman Sachs: 55,00 Euro, +2,31%
- JP Morgan: 50,00 Euro, -6,99%
Bayer-Kursziel auf 60 Euro angehoben
Besonders mutig hingegen zeigte sich die Deutsche Bank: Analystin Virginie Boucher-Ferte hob die Prognose für die Bayer-Aktie am Donnerstag deutlich von 45 auf 60 Euro an, zugleich wurden die Papiere von „Hold“ auf „Buy“ hochgestuft. „Die Belastung durch die Glyphosat-Rechtstreitigkeiten verflüchtige sich langsam“, schrieb Virginie Boucher-Ferte nach der Entscheidung des obersten US-Gerichtshofs. Der Fokus richte sich nun wieder zunehmend auf das eigentliche Geschäft der Leverkusener und ihr Wertschöpfungspotenzial. Wirklich folgen wollen die Anleger der Prognose aber bislang nicht.
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