Bayer Aktie: 675-Millionen-Gebühren im Roundup-Vergleich

Anwälte von Krebspatienten legen Einspruch gegen den Roundup-Vergleich ein. Bayer hält an der Einigung fest, während der Supreme Court-Entscheid naht.

Auf einen Blick:
  • Einspruch gegen Roundup-Vergleich eingereicht
  • Klägeranwälte kritisieren "Sweetheart Deal"
  • Bayer wehrt sich gegen Verfahrensverlegung
  • Supreme Court-Urteil im Juni erwartet

Bayer will die juristischen Altlasten der Monsanto-Übernahme endgültig abhaken. Ein milliardenschwerer Vergleich im Bundesstaat Missouri sollte den Schlussstrich unter den Roundup-Rechtsstreit ziehen. Aktuelle Einsprüche und ein strategisches Manöver der Klägeranwälte drohen diesen Zeitplan nun zu torpedieren.

Vorwurf: „Sweetheart Deal“ auf Kosten der Patienten

Vergangene Woche reichten Anwälte von 13 an Krebs erkrankten Patienten formellen Einspruch beim Circuit Court of the City of St. Louis ein. Sie fordern das Gericht auf, den Vergleich abzulehnen. Die Juristen kritisieren die Vereinbarung als verfassungswidrig. Für die beteiligten Klägeranwälte sind Gebühren von rund 675 Millionen US-Dollar vorgesehen. Die betroffenen Patienten würden im Gegenzug nur geringe Entschädigungen erhalten.

Einen Tag später folgte der Antrag, das Verfahren an ein Bundesgericht zu verlegen. Diese Maßnahme könnte die für den 9. Juli angesetzte finale Anhörung deutlich verzögern. Das Ziel der opponierenden Anwälte ist klar: Sie wollen den Fall vor den US-Bezirksrichter Vince Chhabria in Kalifornien bringen. Chhabria überwacht seit 2016 Tausende Roundup-Klagen auf Bundesebene. Er hatte den bisherigen Einigungsprozess in Missouri bereits im April als „rechtlich problematisch“ und „schmutzig“ kritisiert.

Bayer wehrt sich gegen Verzögerung

Der Leverkusener Konzern gibt sich unbeeindruckt. Ein Sprecher der Tochtergesellschaft Monsanto betonte, dass Einsprüche bei nationalen Vergleichen dieser Größenordnung üblich seien. Das Unternehmen arbeite darauf hin, das Verfahren im Landesgericht zu halten. Auch der an den Verhandlungen beteiligte Klägeranwalt Christopher Seeger nannte den Verlegungsantrag eine grundlose Verzögerungstaktik. Für CEO Bill Anderson bleibt der Abschluss der Vergleiche zentral, um dem Konzern wieder Planbarkeit zu verschaffen. Im operativen Geschäft lieferte Bayer zuletzt ab und bestätigte nach einem soliden ersten Quartal die Jahresprognose.

An der Börse reagieren Investoren auf die juristischen Störfeuer mit Zurückhaltung. Die Bayer-Aktie pendelt aktuell bei 38,42 Euro. Auf Sicht von zwölf Monaten steht zwar ein deutliches Kursplus auf der Anzeigetafel. Die anhaltende Unsicherheit spiegelt sich jedoch in einer hohen annualisierten Volatilität von knapp 34 Prozent wider.

Der nächste entscheidende Termin für Bayer liegt unabhängig von dem Streit in Missouri auf Bundesebene. Bis Ende Juni wird der US Supreme Court sein Urteil im Fall Durnell fällen. Dabei geht es um die grundlegende Frage, ob staatliche Klagen wegen Warnpflichtverletzungen durch Bundesgesetze blockiert werden. Fällt diese Entscheidung zugunsten von Bayer aus, entzieht das Tausenden ausstehenden Klagen die rechtliche Grundlage.

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