Bayer Aktie: 28 Prozent Plus seit Jahresbeginn

Bayer verschiebt Glyphosat-Vergleich auf August, während die Aktie von positiven Gerichtsurteilen profitiert und der Markt auf Halbjahreszahlen wartet.

Auf einen Blick:
  • Fairness-Anhörung auf August verschoben
  • Supreme Court stärkt Bayer-Position
  • Aktie legt trotz Unsicherheit zu
  • Quartalszahlen am 4. August erwartet

Der Leverkusener Agrar- und Pharmakonzern steckt mitten in einer entscheidenden Wochenfolge: Die für Juli terminierte gerichtliche „Fairness-Anhörung“ zur finalen Genehmigung des 7,25 Milliarden US-Dollar schweren Glyphosat-Sammelvergleichs wurde auf den 19. August verschoben. Gleichzeitig befindet sich Bayer seit dem 15. Juli in der sogenannten Quiet Period vor der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen, wie das Unternehmen mitteilte und dpa berichtete. Für Anleger bedeutet das: Zwei zentrale Termine – Zahlenwerk und Gerichtsentscheidung – rücken enger zusammen, während der Konzern selbst öffentlich Zurückhaltung übt.

An der Börse zeigt sich die Aktie davon unbeeindruckt optimistisch. Das Papier legt am heutigen Montag um 3,04 Prozent zu und notiert bei 47,41 Euro. Seit Jahresbeginn steht damit ein Plus von 28,10 Prozent zu Buche – ein deutliches Signal dafür, dass der Markt die juristische Entlastung der vergangenen Wochen bereits eingepreist hat.

Supreme Court als Wendepunkt

Hintergrund der veränderten Risikoeinschätzung ist eine Grundsatzentscheidung des US Supreme Court im Fall „Durnell“: Die Richter entschieden Ende Juni mit 7 zu 2 Stimmen, dass Bundesrecht einzelstaatliche Klagen wegen fehlender Krebswarnhinweise auf Glyphosat-Produkten ausschließt, sofern die US-Umweltbehörde EPA das Etikett genehmigt hat. Damit fällt eine zentrale Rechtsgrundlage für tausende Klagen gegen Bayer in den USA weg. Passend dazu zog die US-Tochter Ruveon ihre Antidumping-Anträge gegen Glyphosat-Importe aus China zurück, nachdem US-Landwirtschaftsverbände laut Reuters vor steigenden Kosten für Farmer gewarnt hatten.

Analysten uneins bei der Bewertung

Die juristische Entspannung spaltet die Analystengemeinde in ihrer Einschätzung des weiteren Kurspotenzials. Der Barclays-Analyst Charles Pitman-King hob sein Kursziel für Bayer am 20. Juli von 50,00 auf 60,00 Euro an und bestätigte die Einstufung „Overweight“ – als Begründung nannte er explizit die fundamentale Entlastung durch das Supreme-Court-Urteil. Deutlich zurückhaltender äußerte sich am 13. Juli der Jefferies-Analyst Michael Leuchten: Er beließ Bayer auf „Hold“ mit einem Kursziel von 46,00 Euro und mahnte zur Vorsicht bei den operativen Margen im Pharmageschäft. Weitere Häuser bestätigten in derselben Woche ihre positiven Einstufungen, wenngleich mit vorsichtigeren Kurszielen als Barclays. Die Spanne der Einschätzungen zeigt: Während die juristische Seite als weitgehend geklärt gilt, bleibt die operative Profitabilität ein Streitpunkt.

Finanzierung neu geordnet

Parallel zur juristischen Entwicklung treibt Bayer die Neuordnung seiner Bilanz voran. Über die Tochtergesellschaft Bayer US Finance LLC platzierte der Konzern Mitte Juli US-Dollar-Anleihen im Volumen von 5,0 Milliarden Dollar zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten. Bereits zuvor hatte sich Bayer zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 3,0 Milliarden Euro gesichert, die der langfristigen Optimierung der Kapitalstruktur und der Senkung der Nettoverschuldung dienen sollen. Im Agrargeschäft schloss der Konzern zudem eine strategische Lizenzvereinbarung mit dem französischen Pflanzenzüchter RAGT zur gemeinsamen Entwicklung von Hybridweizen-Technologien für Europa und Nordamerika.

Blick auf den 4. August

Der nächste konkrete Termin für Anleger ist der 4. August: Dann veröffentlicht Bayer den Bericht zum zweiten Quartal und zum ersten Halbjahr inklusive eines Investoren-Webcasts. Bis dahin bleibt der Konzern wegen der laufenden Quiet Period in seiner Kommunikation eingeschränkt. Erst zwei Wochen später, am 19. August, dürfte sich zeigen, ob der Glyphosat-Vergleich die gerichtliche Hürde tatsächlich nimmt – ein Termin, der über die endgültige Bewertung des Rechtsrisikos entscheiden wird.

Bayer AG-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Bayer AG-Analyse vom 27. Juli liefert die Antwort:

Die neusten Bayer AG-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Bayer AG-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 27. Juli erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

Bayer AG: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...

Disclaimer

Hinweis: Teile dieses Artikels wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die auf finanztrends.de angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information. Die hier angebotenen Beiträge stellen zu keinem Zeitpunkt eine Kauf- beziehungsweise Verkaufsempfehlung dar. Sie sind nicht als Zusicherung von Kursentwicklungen der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren ist risikoreich und birgt Risiken, die den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bewirken können. Die auf finanztrends.de veröffentlichen Informationen ersetzen keine, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete, fachkundige Anlageberatung. Es wird keinerlei Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden übernommen. finanztrends.de hat auf die veröffentlichten Inhalte keinen Einfluss und vor Veröffentlichung sämtlicher Beiträge keine Kenntnis über Inhalt und Gegenstand dieser. Die Veröffentlichung der namentlich gekennzeichneten Beiträge erfolgt eigenverantwortlich durch Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen o.ä. Demzufolge kann bezüglich der Inhalte der Beiträge nicht von Anlageinteressen von finanztrends.de und/ oder seinen Mitarbeitern oder Organen zu sprechen sein. Die Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen usw. gehören nicht der Redaktion von finanztrends.de an. Ihre Meinungen spiegeln nicht die Meinungen und Auffassungen von finanztrends.de und deren Mitarbeitern wider. (Ausführlicher Disclaimer)