Die Hauptversammlung der BAWAG Group hat am 22. April 2026 in Wien dem Vorstand eine weitreichende Ermächtigung erteilt: Aktienrückkäufe bis zu 10 Prozent des Grundkapitals, gültig für die nächsten 30 Monate. Das ist keine Kleinigkeit.
Was der Vorstand nun darf
Der Kaufpreis je Aktie muss mindestens 1 Euro betragen und darf den nach Handelsvolumina gewichteten Durchschnittskurs der letzten 20 Handelstage um nicht mehr als 50 Prozent überschreiten. Der Vorstand kann die Aktien über die Börse kaufen, per öffentlichem Angebot oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch auf anderem Weg. Eigenkapitalderivate sind ausdrücklich erlaubt. Handel mit eigenen Aktien als Selbstzweck hingegen nicht.
Zurückgekaufte Aktien darf der Vorstand ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss wieder verkaufen oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, schlicht einziehen. Letzteres bedeutet: Kapitalherabsetzung, weniger Aktien im Umlauf, höherer Anteil für alle verbliebenen Aktionäre.
Fünf Jahre für den flexiblen Weg
Zusätzlich gilt eine fünfjährige Ermächtigung für die Veräußerung eigener Aktien außerhalb von Börse oder öffentlichem Angebot. Das umfasst die Bedienung von Wandelanleihen, die Weitergabe an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder zu Vergütungszwecken, Sacheinlagen bei Akquisitionen sowie eine sogenannte Aktiendividende, bei der Aktionäre ihren Dividendenanspruch gegen eigene Aktien tauschen können.
Vorgänger-Ermächtigung gestrichen
Die entsprechende Ermächtigung aus der Hauptversammlung vom 4. April 2025 wurde mit diesem Beschluss gleichzeitig widerrufen. Formell sauber, inhaltlich eine Fortsetzung der bekannten Kapitalstrategie. Die BAWAG macht damit weiter, was sie seit Jahren tut: Kapital konsequent an die Aktionäre zurückgeben, wann immer es die Lage erlaubt.
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