Der Zugang zu Frequenzen bleibt für AST SpaceMobile ein Streitpunkt: Am Montag verlangte Viasat eine ablehnende Entscheidung der FCC zu beantragten Auslandsrechten. Gestern gewann die Aktie nach einer Hochstufung durch Scotiabank 2,7%. Die positive Analysteneinschätzung und der regulatorische Einwand betreffen unterschiedliche Seiten derselben Anlegerfrage: Unter welchen Bedingungen lässt sich das Geschäftsmodell umsetzen?
Viasat wendet sich gegen Frequenzrechte
Medienberichten zufolge beantragte Viasat bei der FCC, die von AST SpaceMobiles Betriebseinheit AST & Science beantragte Frequenzgenehmigung für das Ausland abzulehnen. Zur Begründung verwies Viasat auf mögliche Störungen und Beschränkungen bei der Frequenzzuweisung.
Damit richtet sich der Einwand gegen einen konkreten Genehmigungsantrag. Er ist weder eine Entscheidung der Behörde noch gleichbedeutend mit einem Verbot des gesamten Vorhabens. Für Anleger ist diese Unterscheidung wichtig: Viasats Forderung beschreibt ein regulatorisches Risiko, aber noch keinen feststehenden Ausgang.
Parallel dazu teilte AST SpaceMobile am Montag eine europäische Initiative mit. Deutsche Telekom, Orange, Telefónica und Vodafone haben eine Absichtserklärung unterzeichnet. Sie wollen ein mögliches gemeinsames Gebot für Frequenzen für mobile Satellitendienste prüfen.
Diese Initiative ist ausdrücklich ergebnisoffen. Die Mitteilung enthielt keine finanziellen Konditionen. Aus der Absichtserklärung lässt sich daher weder ein verbindliches Gebot noch ein gesicherter Frequenzzugang ableiten.
Warum die Hochstufung dennoch trägt
Scotiabank hob AST SpaceMobile gestern von „Sector Perform“ auf „Outperform“ an. Das Kursziel stieg von 50,80 $ auf 55,70 $. Die Begründung: Die Ambitionen von SpaceX könnten ASTs 5G-Vorleistungsmodell für terrestrische Mobilfunkanbieter wertvoller machen.
Diese Einschätzung setzt beim möglichen Nutzen für die Netzbetreiber an. Sie widerspricht dem Frequenzrisiko nicht: Ein attraktiveres Angebot für potenzielle Partner ersetzt keine erforderlichen Genehmigungen. Umgekehrt widerlegt der Einwand eines Wettbewerbers nicht die wirtschaftliche These der Analysten.
Ausbauziele bleiben ein weiterer Prüfstein
AST SpaceMobile bekräftigte am Dienstag das Ziel einer ersten, zeitweise verfügbaren Mobilfunk-Breitbandversorgung vor Jahresende 2026. Genannt wurden die USA, Kanada, Japan, Großbritannien und Saudi-Arabien.
Der angekündigte Einstieg ist damit keine Zusage einer durchgängigen Versorgung. Für die Bewertung der Fortschritte bleibt entscheidend, den geplanten Leistungsumfang nicht mit einem bereits vollständig verfügbaren Angebot gleichzusetzen.
Nach Unternehmensangaben waren in den USA mehr als 3.000 Versorgungszellen freigeschaltet. Bis zum Jahresende erwartet AST SpaceMobile ungefähr 5.600 aktivierte Zellen.
Die Anlegerthese hat damit mehrere Prüfsteine: den angekündigten Ausbau, den Frequenzzugang und die mögliche Nachfrage der Mobilfunkanbieter. Die Hochstufung stärkt die wirtschaftliche Perspektive. Den regulatorischen Streit entscheidet sie nicht.
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