Neue Sammelklagen belasten die Marktstimmung
Gegen das Raumfahrt- und Telekommunikationsunternehmen AST SpaceMobile formiert sich verstärkter juristischer Widerstand von Investorenseite. Gestern kündigte die Rosen Law Firm eine Wertpapier-Sammelklage im Namen von Anlegern an, die zwischen dem 4. März 2025 und dem 15. Juli 2026 Wertpapiere der Gesellschaft erworben haben.
Dieser Schritt folgt auf ähnliche Klagen, die am Dienstag von den Kanzleien Holzer & Holzer sowie Gainey McKenna & Egleston eingereicht wurden. Letztere reichte ihre Klageschrift beim Bundesbezirksgericht für den westlichen Bezirk von Texas ein.
Am Markt hinterließen die juristischen Streitigkeiten spürbare Bremsspuren. Am Freitag gab die Aktie von AST SpaceMobile im Handel um 6,6 Prozent nach und markierte einen Schlusskurs von 51,10 Euro. Mit diesem Rücksetzer vergrößerte sich der Abstand zum bisherigen 52-Wochen-Hoch von 114,60 Euro auf 55 Prozent.
Vorwürfe um Kapitalausstattung und Wettbewerb
Im Kern werfen die Kläger dem Unternehmen und dessen Verantwortlichen vor, falsche und irreführende Angaben über wesentliche Aspekte der Geschäftsentwicklung gemacht zu haben.
Konkret geht es um den Vorwurf, AST SpaceMobile habe den tatsächlichen Kapitalbedarf verschleiert und die Angemessenheit der vorhandenen Finanzmittel zu positiv dargestellt. Zudem sei die Wettbewerbsposition im Markt für direkte Satelliten-zu-Mobilfunk-Verbindungen überzeichnet worden.
Zusätzliche Kritik entzündet sich an der tatsächlichen Nutzerakzeptanz in Kernmärkten. Nach Darstellung der klagenden Parteien verlaufe die Einführung und Nutzung der Dienste in den Vereinigten Staaten sowie in Japan deutlich langsamer als vom Unternehmen suggeriert.
Zudem rückte ein Vorgang aus der Branche in den Fokus: Der Verkauf von Frequenzspektren durch EchoStar an den Konkurrenten SpaceX im September 2025 hatte bereits zuvor Fragen hinsichtlich der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von AST SpaceMobile aufgeworfen.
Wichtige Termine für Anleger im November
Für betroffene Investoren setzt das juristische Verfahren nun feste Zeitfenster. Gerichte und Kanzleien haben den 13. November 2026 als Stichtag für Anträge zur Ernennung eines Hauptklägers im Sammelverfahren festgelegt. Bis zu diesem Datum können geschädigte Aktionäre ihre Ansprüche geltend machen.
Gleichzeitig blickt der Markt auf die operative Entwicklung des Satellitennetzwerks. Nach dem Start weiterer BlueBird-Einheiten richtet sich das Augenmerk auf die wirtschaftliche Bestätigung des Ausbaus. Weitere operative Klarheit über die Finanzlage und den Projektfortschritt wird für den 16. November 2026 erwartet, wenn AST SpaceMobile seinen nächsten Quartalsbericht für das dritte Quartal 2026 vorlegt.
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