Mit politischen Vorstößen treibt AST SpaceMobile den Aufbau seines weltraumgestützten Mobilfunknetzes voran. Im heutigen Handel legt die Aktie um 2,3 Prozent auf 53,20 Euro zu.
Politischer Vorstoß um Mobilfunkfrequenzen
Das Management sucht den direkten Dialog mit den US-Regulierungsbehörden. Unternehmenschef Abel Avellan traf am Montag mit Brendan Carr, dem Chef der US-Telekommunikationsbehörde FCC, zusammen.
Avellan warb bei diesem Treffen für die Freigabe des unteren 6-GHz-Bands für Direct-to-Device-Dienste. Zudem forderte der Vorstandsvorsitzende eine zügige Versteigerung des Frequenzspektrums im Bereich zwischen 1675 und 1695 Megahertz.
Für AST SpaceMobile ist der Zugang zu passenden Funkfrequenzen die zentrale Voraussetzung, um herkömmliche Mobiltelefone ohne Spezialantennen direkt aus dem Orbit zu versetzen. Die Technologie zielt darauf ab, bestehende Funklöcher weltweit über Satellitenverbindungen zu schließen.
Fertigungshochlauf bei veränderten Startterminen
Vertraglich sicherte sich das Unternehmen Vereinbarungen mit fast 60 Mobilfunknetzbetreibern ab. Diese Kooperationspartner decken zusammen einen potenziellen Kundenstamm von mehr als drei Milliarden Mobilfunknutzern ab.
Allerdings verlangt der komplexe Hochlauf den Anlegern weiterhin Geduld ab. Die groß angelegte Startkampagne mit rund 45 Satelliten wurde zeitlich von 2026 auf Anfang 2027 verschoben. Für das laufende Jahr bleiben zunächst Beta-Dienste mit ausgewählten Partnern avisiert.
Zugleich beziffert der Konzern seinen vertraglich gebundenen Auftragsbestand auf rund 1,3 Milliarden US-Dollar und intensiviert seine Kooperationen mit der US Space Development Agency.
Juristischer Gegenwind belastet die Erholung
Trotz des operativen Fortschritts sieht sich das Unternehmen mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Vor dem US-Bezirksgericht für West-Texas formiert sich unter dem Aktenzeichen 26-cv-00378 eine Wertpapier-Sammelklage.
Die Kläger werfen AST SpaceMobile und Führungskräften vor, den künftigen Kapitalbedarf und drohende Verwässerungsrisiken durch wiederholte Finanzierungsmaßnahmen unzureichend dargestellt zu haben. Betroffene Anleger können bis zum 13. November 2026 beantragen, als Hauptkläger eingesetzt zu werden.
Die Unsicherheit über die langfristige Finanzierung und der verschobene Zeitplan dämpfen die Bewertung an der Börse. Trotz der heutigen Gewinne bleibt die Aktie mit einem Abschlag von 54 Prozent weit von ihrem 52-Wochen-Hoch entfernt. Ob die neuen Frequenzinitiativen das Vertrauen nachhaltig stärken, hängt nun von der fehlerfreien technischen Umsetzung der anstehenden Starts ab.
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