Ein US-Gericht in San Francisco hat einen Antrag von AppLovin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Konkurrenten Unity abgewiesen. Das Werbetechnologieunternehmen wollte Unity damit vorläufig untersagen lassen, Daten über dessen Software-Entwicklungskit Ad Quality zu erheben.
An den Märkten sorgt die juristische Niederlage für neuen Verkaufsdruck: Im heutigen Handel gibt die Applovin-Aktie um 4,4 Prozent auf 239,30 Euro nach und notiert nur knapp über ihrem heutigen 52-Wochen-Tief von 236,15 Euro.
Vorwurf des Datenmissbrauchs im Werbegeschäft
Hintergrund des Rechtsstreits ist der Vorwurf von AppLovin, Unity sammle über das Ad Quality SDK unbefugt sensible Daten aus Werbeauktionen der unternehmenseigenen Plattform MAX. Dazu zählten Informationen zu Werbemitteln, Geräten, Nutzerinteraktionen sowie Auktionspreisen.
AppLovin argumentiert, der Konkurrent könne diese Daten nutzen, um Modelle zu trainieren und Gebote bei Werbeversteigerungen vorherzusagen. Unity weist die Anschuldigungen zurück und erklärt, die beanstandeten Daten stammten direkt von Publishern, die einer Weitergabe zugestimmt hätten.
Die gerichtliche Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf das Eilverfahren. Die inhaltliche Auseinandersetzung um Vorwürfe wie Vertragsbruch, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und unlauteren Wettbewerb wird parallel in einem privaten Schiedsverfahren weitergeführt. Für den 23. Oktober ist zudem eine Anhörung bezüglich der Versiegelung von Gerichtsakten angesetzt.
Analysten sehen Druck auf die Auktionsmargen
Das Analysehaus Wedbush bewertet die Situation mit Blick auf die operative Entwicklung differenziert. Zwar erwarten die Analysten keine Beeinträchtigung für AppLovins Kerntechnologie AXON, sie warnen jedoch vor intensiverem Wettbewerb und potenziellen Risiken für die sogenannte Take-Rate auf der MAX-Plattform.
Zusätzliche Skepsis herrscht hinsichtlich der Wachstumsfantasie im Online-Handel. Wells Fargo bezeichnete den jüngsten Anstieg bei den Installationen des Tracking-Pixels von AppLovin als Fehlstart. Ein Großteil der Neuregistrierungen entfalle auf Shops im asiatisch-pazifischen Raum ohne messbaren Datenverkehr. Nach Einschätzung des Instituts dürfte eine echte Wende im E-Commerce-Segment erst 2027 greifen.
Anlegerstimmung bleibt nach Kursverlusten angespannt
Die Abweisung des Eilantrags trifft das Softwareunternehmen in einer ohnehin schwierigen Marktphase. Neben den regulatorischen und rechtlichen Reibungspunkten belasten Berichte über anhängige Sammelklagen, die sich auf frühere Aussagen des Managements zu Fortschritten bei KI-Modellen beziehen.
Mit dem jüngsten Kursrückgang summiert sich das Minus seit Jahresbeginn für die Anteilseigner auf 60 Prozent. Der Markt preist damit zunehmend die Unsicherheiten ein, die sich aus dem juristischen Tauziehen um Datenzugänge und der verzögerten Expansion über das mobile Gaming hinaus ergeben.
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