Ein jahrelanger Streit findet sein Ende: Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen Apples App-Tracking-Abfrage abgeschlossen. Der Konzern ändert dafür die Spielregeln für personalisierte Werbung auf iPhones und iPads in der gesamten Europäischen Union.
Im Zentrum steht die App Tracking Transparency-Funktion, mit der Nutzer Apps das Verfolgen ihrer Aktivitäten für Werbezwecke untersagen können. Die deutschen Wettbewerbshüter hatten seit Juni 2022 moniert, dass Apple die Zustimmungsabfragen für eigene Apps freundlicher gestaltet hatte als für Drittanbieter.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt brachte den Kern der Beanstandung auf den Punkt: Apple dürfe die eigenen Angebote nicht besser behandeln als die der Wettbewerber.
Neutralere Abfragen, mehr Spielraum für Entwickler
Apple hat seit Dezember 2025 Verpflichtungszusagen angeboten, die nun nach Markttest verbindlich sind. Konkret verschwindet das Wort „Tracking“ aus der Abfrage, die Buttons werden umbenannt in „Erlauben“ und „Verbieten“. Drittanbieter-Apps dürfen künftig zudem nach einem Jahr erneut um Erlaubnis fragen und erhalten mehr Raum, um den Nutzen personalisierter Werbung für ihr Geschäftsmodell zu erklären.
Die Zusagen gelten für sieben Jahre und werden von einem Monitoring Trustee überwacht. Apple hat nach Zustellung der Entscheidung vier Monate Zeit zur Umsetzung. Die abgestimmte Lösung mit Bundeskartellamt, anderen europäischen Behörden und der EU-Kommission könnte als Vorlage für weitere Mitgliedsstaaten dienen — nur Polen verhandelt derzeit noch auf eigenem Zeitplan.
Der Streit hatte Apple in der Vergangenheit bereits teuer zu stehen gekommen: Frankreichs Wettbewerbsbehörde verhängte im März 2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro, die italienische AGCM folgte im Dezember mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Beide Verfahren bezogen sich auf dieselbe Funktion, die nun EU-weit überarbeitet wird.
An der Börse reagierten Anleger verhalten auf die Nachricht. Die Aktie bewegte sich im Tagesverlauf nur leicht, zuletzt um die 305 Dollar. Größere Kursausschläge blieben aus — die Einigung gilt eher als regulatorische Formsache denn als Belastung fürs Geschäftsmodell, zumal Apples Werbegeschäft im Konzernumsatz eine untergeordnete Rolle spielt.
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