Amazon-Aktie: Richtig harter Tobak!

Amazon sieht sich einer Sammelklage ausgesetzt, die dem Konzern vorwirft, unrechtmäßig eingezogene Zollgebühren nicht an Kunden zurückzuzahlen.

Auf einen Blick:
  • Sammelklage in Seattle eingereicht
  • Vorwurf: Zollkosten nicht erstattet
  • Oberster Gerichtshof kippte Zölle
  • Konzern schweigt zu Vorwürfen

Amazon gerät mal wieder in juristische Schwierigkeiten: Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, sieht sich der US-Techkonzern mit einer Sammelklage konfrontiert, die kürzlich vor einem Bundesgericht in Seattle eingereicht wurde.

Die Kläger werfen Amazon demnach vor, Zollkosten aus der Handelspolitik der Trump-Regierung an Verbraucher weitergegeben zu haben, diese nach einer höchstrichterlichen Entscheidung jedoch nicht zurückzuerstatten.

Amazon-Aktie: Oberster Gerichtshof kippte Zölle

Hintergrund ist ein Urteil des US-amerikanischen Obersten Gerichtshofs, das die weitreichenden Zölle der Trump-Regierung mit sechs zu drei Stimmen für rechtswidrig befand. In der Folge haben mehrere Unternehmen begonnen, entsprechende Rückzahlungen vom Staat einzufordern und an betroffene Kunden weiterzugeben. Paketdienstleister wie DHL, FedEx und UPS haben nach eigenen Angaben bereits entsprechende Erstattungsprozesse eingeleitet.

Amazon hingegen habe dies bislang nicht getan, so die Kläger. Diese werfen dem Konzern laut Reuters vor, die eingenommenen Gelder behalten zu wollen, um sich beim Weißen Haus wohlzustellen – und damit auf Kosten seiner eigenen Kundschaft. Laut Klageschrift geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag, den Amazon durch die Weitergabe der Zollkosten eingenommen habe, ohne ihn zurückzuerstatten.

Amazon-Aktie: Konzern schweigt zunächst

Amazon äußerte sich Reuters zufolge zunächst nicht zu den Vorwürfen. Der Fall ist für Anleger relevant, weil er das Unternehmen erneut in ein politisch heikles Licht rückt: Sollte sich der Vorwurf erhärten, Amazon habe bewusst auf Rückerstattungen verzichtet, um die Gunst der US-Regierung nicht zu gefährden, könnte das dem Konzern neben rechtlichen Kosten auch Reputationsschäden einbringen.

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