Während die Amazon-Aktie in der laufenden Woche neue Rekordwerte erreichte, bekommt der billionenschwere Techgigant erneut juristischen Gegenwind. Laut Reuters hat der US-Bundesstaat New Jersey den Konzern wegen seines Delivery Service Partner (DSP)-Programms verklagt.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nutze Amazon seine starke Marktstellung, um die Löhne und Arbeitsbedingungen von Fahrern indirekt zu beeinflussen und den Wettbewerb zwischen den Lieferunternehmen einzuschränken. Amazon weist die Vorwürfe Reuters zufolge entschieden zurück und betont, dass die Klage auf einer unzutreffenden Darstellung des DSP-Modells beruhe.
Amazon-Aktie: Streit dreht sich um das Delivery-Service-Partner-Modell
Im Mittelpunkt der Klage steht das 2018 eingeführte Delivery Service Partner (DSP)-Programm. Dabei arbeiten selbstständige Logistikunternehmen mit Amazon zusammen und übernehmen die Auslieferung von Paketen.
Nach Darstellung des Bundesstaates seien diese Unternehmen wirtschaftlich so stark von Amazon abhängig, dass sie Löhne und Arbeitsbedingungen kaum eigenständig gestalten könnten. Zudem wird Amazon vorgeworfen, den Wettbewerb um Fahrer einzuschränken und gewerkschaftliche Organisierung benachteiligt zu haben.
Die Klage ist bemerkenswert, weil sie im Kern ein sogenanntes Monopson vorwirft – also eine marktbeherrschende Stellung auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarkts. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ist es die erste Klage eines US-Bundesstaates mit diesem rechtlichen Ansatz.
Amazon widerspricht den Vorwürfen. Das Unternehmen erklärt, die DSP-Betriebe seien eigenständige Unternehmen, die selbst über Personal, Flottenmanagement und den täglichen Betrieb entscheiden. Fahrer könnten ihren Arbeitgeber frei wählen und die überwiegende Mehrheit der Touren werde planmäßig oder sogar früher als vorgesehen abgeschlossen. Amazon kritisiert außerdem, dass die zentralen Vorwürfe vor Einreichung der Klage nicht mit dem Unternehmen erörtert worden seien.
Amazon-Aktie: Konzern unter ständigem juristischen Druck
Zur Einordnung: Neben den Verfahren wegen der Marktmacht im Onlinehandel rückt nun auch das Logistikgeschäft stärker in den Fokus der Wettbewerbsbehörden. Ob sich die Vorwürfe juristisch durchsetzen, ist offen.
Kurzfristig dürfte das Verfahren die operative Entwicklung kaum beeinflussen. Langfristig könnte es jedoch Folgen für die Ausgestaltung des DSP-Programms haben, falls Gerichte den Argumenten des Bundesstaates folgen oder Amazon Änderungen an seinem Liefermodell vornehmen muss.
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