Amazon-Aktie: Autsch!

US-Gericht bestätigt Verstoß Amazons gegen Verbraucherschutzgesetz bei Prime-Abonnements. Konzern weist Vorwürfe zurück und sieht kein Fehlverhalten.

Auf einen Blick:
  • Gericht bestätigt Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetz
  • FTC wirft irreführende Prime-Anmeldepraxis vor
  • Persönliche Haftung für Amazon-Führungskräfte möglich
  • Konzern verteidigt sich und sieht kein Fehlverhalten

Amazon hat wieder einmal juristischen Ärger. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat der Konzern laut einem US-Bundesrichter gegen das Gesetz zum Schutz von Online-Käufern verstoßen. Konkret soll das Unternehmen Zahlungsdaten von Kunden erfasst haben, bevor es sie vollständig über die Bedingungen seines Prime-Abos informierte.

Amazon: FTC macht dem Konzern schwere Vorwürfe

Angestrengt wurde die Klage von der US-Verbraucherschutzbehörde FTC. Das Gericht gab dieser nun in einem zentralen Punkt recht. Die FTC wirft Amazon vor, Millionen von Nutzern ohne klare Zustimmung für Prime angemeldet zu haben. Zudem habe der Konzern die Kündigung des Abos durch komplizierte Verfahren erschwert, was gegen das sogenannte Restore Online Shoppers’ Confidence Act (ROSCA) verstoße.

Amazon hatte argumentiert, jenes Gesetz gelte nicht für den Prime-Dienst. Dies wies Richter John Chun nun zurück. Auch zwei Führungskräfte des Unternehmens könnten persönlich haftbar gemacht werden.

Der Konzern reagierte inzwischen laut Reuters und zeigte sich zuversichtlich, dass die betreffenden Führungskräfte richtig gehandelt hätten. Auch setze Amazon seine Kunden immer an die erste Stelle, so ein Sprecher. „Unterm Strich haben weder Amazon noch die einzelnen Angeklagten etwas falsch gemacht.“

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