Amazon-Aktie: 220.000 Kläger und das ist erst der Anfang!

Amazon sieht sich einer Massenklage von Prime-Kunden gegenüber, die nachträgliche Werbegebühren als rechtswidrig ansehen.

Auf einen Blick:
  • Verbraucherzentrale Sachsen klagt stellvertretend für knapp 220.000 deutsche Amazon-Kunden
  • Kern: Amazon verlangte 2,99 Euro extra für werbefreies Prime Video, obwohl es als werbefrei vermarktet wurde
  • Erstes Verfahren vor dem Landgericht München I ging bereits gegen Amazon aus
  • Neue Sammelklage zielt auf Schadenersatz, Urteil noch offen

Amazon hat Anfang 2024 eine schlichte E-Mail an seine Prime-Kunden geschickt. Ab Februar, so stand da, werde es bei Prime Video Werbung geben. Wer keine wolle, zahle 2,99 Euro extra im Monat. Klingt nach einer kleinen Änderung der Nutzungsbedingungen. Ist es aber nicht, zumindest nicht nach Ansicht von knapp 220.000 deutschen Kunden, die sich einer Sammelklage angeschlossen haben.

Das Gericht hat schon einmal gegen Amazon entschieden

Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt nun die von der Verbraucherzentrale Sachsen eingereichte Verbandsklage. Und der Konzern kommt nicht ganz unbelastet in diesen Saal. Das Landgericht München I hatte im Dezember in einem ersten Verfahren den Zusatzobolus bereits für rechtswidrig erklärt, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Jenes erste Verfahren war eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, die Amazon also schlicht zwingen würde, die Extragebühr nicht mehr zu verlangen.

Das neue Verfahren geht weiter. Es geht um Schadenersatz.

Amazon Aktie Chart

220.000 Kläger, eine EU-Richtlinie, viel Geld

Grundlage ist das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert und Sammelklagen nach US-Muster in Deutschland erst möglich macht. Knapp 220.000 Menschen haben sich bisher angeschlossen. Sollte die Verbraucherzentrale Sachsen gewinnen, drohen Amazon Schadenersatzansprüche in einer Größenordnung, die der Konzern zwar locker stemmen kann, die aber dennoch schmerzt.

Amazon selbst weist alle Vorwürfe zurück. Man habe die Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht informiert. Ein Urteil ist heute nicht zu erwarten.

Die eigentliche Frage dahinter

Wer Prime abonniert hat, hat für ein Paket bezahlt, zu dem werbefreies Streaming gehörte. Amazon hat dieses Paket nachträglich verändert und für die ursprüngliche Leistung einen Aufpreis verlangt. Das Landgericht München I sah darin einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. 220.000 Kunden sehen das genauso. Und die Verhandlung in München läuft erst an.

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