Google hat gestern im US-Kartellverfahren erneut die Aufhebung der Entscheidung gegen das Unternehmen beantragt. Für Alphabet steht damit die Frage im Raum, wie weit Google seine Suchdaten und Dienste für Wettbewerber öffnen muss. Parallel zeichnet sich in Großbritannien ein weiterer Konflikt über die Auswahl von Suchdiensten und KI-Assistenten ab.
Google bestreitet die Grundlage der Abhilfen
Laut dem Rechtsnachrichtendienst MLex reichte Google gestern eine Erwiderung bei einem US-Berufungsgericht ein. Darin greift das Unternehmen die Begründung der Kartellentscheidung an. Das US-Justizministerium und die beteiligten Bundesstaaten hätten nicht erklärt, weshalb Googles Vertriebsvereinbarungen konkurrierenden Suchmaschinen zusätzliche Anfragen entzogen hätten.
Google stellt auch den Zusammenhang zwischen diesen Vereinbarungen und den Entscheidungen von Apple und Mozilla infrage. Die Kläger hätten nicht dargelegt, warum die Unternehmen ohne das beanstandete Verhalten eine schlechtere Suchmaschine als Standard gewählt hätten.
Der zentrale Einwand betrifft damit die Reichweite der angeordneten Maßnahmen. Google argumentiert, Abhilfen müssten auf jenen Marktanteil begrenzt bleiben, der nachweislich durch rechtswidriges Verhalten entstanden sei. Rechtmäßiger Produkterfolg dürfe nicht bestraft werden.
Suchdaten bleiben der Streitpunkt
Richter Amit Mehta hatte im August 2024 ein rechtswidriges Suchmonopol festgestellt. Im September 2025 ordnete er die Weitergabe bestimmter Suchindex- und Nutzungsdaten sowie die Syndizierung von Such- und Werbediensten an.
Die Vorgaben betreffen damit nicht nur Googles Vertriebsvereinbarungen. Sie sollen Wettbewerbern auch Zugang zu Daten und Leistungen verschaffen. Für Anleger ist entscheidend, welche Teile dieser Verpflichtungen nach den Rechtsmitteln Bestand haben.
Einen Verkauf von Chrome lehnte Mehta ab. Zugleich erlaubte er bestimmte Zahlungen. Auch das Justizministerium und die Bundesstaaten fechten Teile der Abhilfen an. Der Rechtsstreit läuft somit von beiden Seiten weiter; Googles Antrag bedeutet noch keine Aufhebung der Vorgaben.
Britischer Entwurf erweitert die Debatte
In Großbritannien veröffentlichte die Wettbewerbsbehörde CMA gestern Stellungnahmen zu geplanten Suchauswahl-Bildschirmen. Diese sollen auf geeigneten neuen Android-Geräten und bei Chrome-Installationen erscheinen. Eine Entscheidung wird bis Ende 2026 erwartet; beschlossen ist die Regel noch nicht.
Google bestreitet, dass KI-Assistenten unter seine britische Einstufung im Suchmarkt fallen. Das Unternehmen warnt zudem, deren Aufnahme könne Suchrivalen verdrängen und den Besucherstrom zu Verlagen verringern. OpenAI unterstützt dagegen die Zulassung von KI-Assistenten und fordert klare Regeln sowie eine Aufsicht durch die CMA.
Beide Verfahren betreffen unterschiedliche Instrumente, aber einen gemeinsamen Konflikt: den Zugang konkurrierender Anbieter zu Googles Suchgeschäft. Für Alphabet liegt das regulatorische Risiko deshalb nicht allein in der US-Entscheidung. Auch die britische Ausgestaltung könnte beeinflussen, welche Dienste Nutzer bei der Suche zur Auswahl erhalten.
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