Dass die Alphabet-Tochter Google im Bereich der Suchmaschinen eine monopolartige Stellung innehat, wurde dem Unternehmen bereits vor einer Weile von einem Gericht bestätigt. Darauf aufbauend wollte das US-Justizministerium eine Zerschlagung durchsetzen, bei welcher der Browser Chrome in neue Hände kommen sollte.
Damit ist man nun allerdings gescheitert. Das US-Bezirksgericht für den District of Columbia wollte der Argumentation der Kläger nicht vollumfänglich folgen. Es wurde auch nicht gesehen, dass mit einer Zerschlagung das Monopolproblem gelöst werden könnte. Statt einem solchen Schritt gibt es für Google nun ledilgich Auflagen, die allerdings auch spürbare Folgen mit sich bringen werden.
Alphabet darf keine Exklusivverträge mehr abschließen
Die wichtigste Vorgabe sieht vor, dass Google in Zukunft keine Exklusivverträge im Bereich der Internetsuche mehr abschließen darf. Nicht mehr erlaubt ist also etwa die Praxis, bei der Google Apple jährlich Milliardenbeträge überwies, damit Google die Standardsuchmaschine bei Safari ist und bleibt.
Allerdings sind bezahlte Kooperationen weiterhin möglich, solange es dabei nicht zum Ausschluss der Konkurrenz kommt. Ferner wurde Google aufgetragen, Technologie mit Mitbewerbern zu teilen, damit jene ihrerseits konkurrenzfähige Suchmaschinen auf die Beine stellen können. An der Börse fällt die Reaktion auf das Urteil ausgesprochen positiv aus.
Die Alphabet-Aktie im Glück
Alphabet Aktie Chart
Zwar wehrt sich Google weiterhin und will gegen das Urteil in Berufung gehen, da man bei sich weiterhin keinerlei Fehlverhalten feststellen möchte. Die Aktionäre atmen aber dennoch schon einmal auf, da das schlimmste Horroszenario erst einmal vom Tisch gefegt wurde. Die Aktie von Alphabet reagierte darauf am Mittwoch vorbörslich mit Zugewinnen von 5,6 Prozent. An den hiesigen Märkten ging es sogar um mehr als acht Prozent bis zum Vormittag in die Höhe.
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