Heute hat der deutsche Pharmakonzern BioNTech erneut für Aufsehen gesorgt. Immer wieder wurde der Konzern in der Vergangenheit wegen möglicher Impfschäden verklagt. Nun gab es heute diesbezüglich eine neue Meldung. Demnach hat das Landgericht in Rottweil eine Klage von einem 58-jährigen Mann abgewiesen. Er hatte BioNTech vorgeworfen, dass er nach der Corona-Impfung auf einem Auge fast vollständig erblindet sei. Dabei hat der Mann 150.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet finanzen.net in einem Beitrag. Hierbei muss ich jedoch hinzufügen, dass dies nicht die erste abgewiesene Klage gegen den Mainzer Konzern ist. Allerdings sind einige Verfahren noch nicht abgeschlossen, wobei es nach aktuellem Stand den Anschein erweckt, dass BioNTech auch hier Recht bekommen sollte.
Nach dem Gericht haften Impfstoffhersteller nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen den Nutzen des Medikaments übersteigen. Da alleine der gesellschaftliche Nutzen bereits vergleichsweise hoch ist, so ist eine Argumentationsbasis hier meist nur bedingt gegeben. Ein weiterer Faktor: Die Packungsbeilage des Medikaments muss ausreichend auf die schädlichen Folgen hinweisen. Nach dem Urteil des Gerichts wurden beide Voraussetzungen für eine Verurteilung von BioNTech nicht erfüllt.
Was macht die Aktie?
Währenddessen zeigt sich die BioNTech-Aktie nach dieser Meldung weiterhin robust und weitet die Tagesgewinne aus. Demnach steht aktuell ein Gewinn in Höhe von rund 1 Prozent auf dem Kurszettel der Anleger. Zuletzt hatte sich die BioNTech-Aktie schwankungsanfällig gezeigt. Demnach steht im abgelaufenen Handelsmonat weiterhin ein leichter Abschlag von 1,01 Prozent auf dem Papier. Jedoch mit Blick auf das etwas größere Bild, konkret der Performance seit Jahresbeginn, verstärkt sich diese negative Dynamik. Demnach hat die BioNTech-Aktie in diesem Zeitraum 35,28 Prozent verloren.
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