Für die Anleger der Bayer-Aktie sollte dies mittlerweile ein leidiges Thema sein: Der Streit und die Anklagen rund um den Unkrautvernichter Roundup. Am Sonntag gab es eine neue Meldung, wonach Bayer nun zu einer milliardenschwere Strafzahlung verdonnert wurde. Konkret soll der Konzern nun 2,2 Milliarden Dollar bei einem Prozess zahlen. Das haben die Geschworenen entschieden.
Wird die Strafe noch reduziert?
Zwar hat ein Sprecher erneut hervorgehoben, dass das neuste Urteil nicht im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehe und hat angekündigt, dass der Konzern in Berufung gehen werde. Zuletzt hat ein an Krebs erkrankter Kläger aus Philadelphia Recht bekommen. Insgesamt setzt sich der Betrag von rund 2,2 Milliarden Dollar aus 2 Teilen zusammen. Demnach erhält der Mann, der Roundup als Landschaftsbauer als auch privat nutzte, 250 Millionen Dollar als Verlust-Ausgleich. Darüber hinaus sollen 2 Milliarden Dollar als Schadensersatz gezahlt werden, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.
In der anschließenden Stellungnahme von Bayer hieß es: „Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den verfassungswidrig überhöhten Schadenersatz zu reduzieren“. Hierbei muss man an dieser Stelle hinzufügen, dass bei mehr als 90 Prozent der Prozesse der Schadensersatz im Nachhinein reduziert wurde. Weiterhin betont Bayer die Sicherheit von Glyphosat.
Kursziel angehoben!
Währenddessen hatte sich vor dieser Meldung das US-Analysehaus Bernstein Research erneut mit der Bayer-Aktie beschäftigt. Dabei hat der Analyst Gunther Zechmann die Einstufung auf „Outperform“ belassen, aber das Kursziel von 50 auf 51 Euro angehoben. Nach der Expertenmeinung sei eine Ankündigung über die Abspaltung der Agrarsparte auf dem Kapitalmarkttags im März unwahrscheinlich.
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