Die Schweizerische Nationalbank (SNB) überweist Bund und Kantonen über 700 Millionen Franken – ein überraschender Geldsegen, der aus alten Banknoten stammt. Genauer gesagt handelt es sich um Noten der sechsten Serie, die zu Beginn der 2000er-Jahre zurückgerufen wurden. Da ein Großteil davon nie eingetauscht wurde, greift nun das Gesetz.
Fast eine Milliarde nicht eingelöst
Insgesamt beläuft sich der Nennwert der nicht umgetauschten Noten auf 989,6 Millionen Franken. Da bis Ende April 2025 keine Rückgabe erfolgte, wird das Geld nun gemäß gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt. Die SNB behält lediglich 99 Millionen Franken zurück, um mögliche verspätete Umtauschanträge abzusichern.
So wird das Geld verteilt
Ein Teil der Mittel geht an den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse), der 178,1 Millionen Franken erhält. Der Rest wird im Verhältnis zwei zu eins auf Kantone und Bund verteilt: 475 Millionen Franken fließen an die Kantone, 237,5 Millionen an den Bund.
Rechtsgrundlage im Währungsgesetz
Diese Verteilung basiert auf dem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel. Dieses schreibt vor, dass 25 Jahre nach Rückruf einer Banknotenserie der Gegenwert der nicht eingelösten Noten verteilt werden darf. Die Auszahlung erfolgt laut SNB im Mai 2025.
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