Rückschlag für Microsoft: Am Montag teilte der Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg mit, dass die Nutzung des Office-Pakets „Microsoft 365“ in Schulen künftig zu beenden oder dessen datenschutzkonformer Betrieb von den Schulen eindeutig nachzuweisen sei.
Die Aufforderung soll in den etwa 40 betroffenen Schulen ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt werden. Hintergrund: In einem Pilotprojekt hatte das Kultusministerium in Baden-Württemberg eine speziell angepasste Version von „Microsoft 365“ in Schulen des Landes untersucht und wollte dabei herausfinden, ob der Dienst die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt.
„Microsoft 365“: Trotz überarbeiteter Version durchgefallen
Obwohl der US-Konzern „datenschutzrechtlich besonders bedenkliche Funktionen“ seines Angebots für die schulische Version abgeschaltet habe, sei das Programm bei der Untersuchung durchgefallen, so die Datenschutzbehörde. „Es gelang beim Pilotprojekt trotz intensiver Prüfung und Zusammenarbeit mit den Beteiligten nicht, eine datenschutzkonforme Lösung zu finden.“
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So hätten die Schulen bei „Microsoft 365“ keine komplette Kontrolle über das Gesamtsystem und den US-amerikanischen Auftragsverarbeiter. Es sei nach wie vor nicht ausreichend erkennbar, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken verarbeitet würden, betonte der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink. Hinzu komme, dass die Daten teils in Regionen außerhalb der EU übertragen würden – wofür allerdings keine Rechtsgrundlage erkennbar sei.
Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg empfiehlt „Moodle“ und „Itslearning“
Die betroffenen Schulen müssen nun entweder auf Alternativen umsteigen. Der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink empfiehlt hierfür die Lernplattformen „Moodle“ oder „Itslearning“, welche den Schulen von der Landesregierung ohne weitere Kosten angeboten würden.
Wollen die Schulen trotzdem nicht umsteigen, müssen sie künftig gegenüber dem Kultusministerium detailliert begründen, wie sie den datenschutzkonformen Betrieb mit „Microsoft 365“ entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherstellen wollen.
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