Meta-Aktie: Das ist eine Niederlage!

Meta muss eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof wegstecken. Dieser Fall gilt nun als Präzedenzfall.

Auf einen Blick:
  • Meta mit einer Niederlage vor Europäischen Gerichtshof
  • Eingriffe in Bezug auf Datenschutz
  • Das Unternehmen will dagegen vorgehen

Facebook hat vor dem Europäischen Gerichtshof seinen Kampf gegen die Entscheidung der deutschen Kartellbehörde verloren. Hierbei wurde eine Überarbeitung des Geschäftsmodells des Unternehmens gefordert, berichtet Bloomberg News. Der oberste Gerichtshof der EU entschied, dass das Bundeskartellamt in Deutschland im Jahr 2019 keine Kompetenzen überschritten hat, als es Beschränkungen für Facebook im Hinblick auf die Verarbeitung von Nutzerdaten verhängte. Die Maßnahme folgte einer Untersuchung, die auch die mutmaßlichen Verstöße von Facebook gegen die Datenschutzregeln der EU untersuchte, so der Bericht.

Das ist ein Präzedenzfall!

Der Fall wird als Präzedenzfall dafür angesehen, wie weit die EU-Wettbewerbsbehörden gehen können, um sicherzustellen, dass US-Unternehmen Daten von Benutzern nicht missbrauchen, um ihre Marktposition zu erhalten, so der Bericht. Wenn Wettbewerbsbehörden mögliche Missbräuche der Marktmacht von Unternehmen wie Meta untersuchen, können sie auch auf Verstöße gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU hinweisen, so entschied das EU-Gericht. In solchen Fällen müssen Wettbewerbsbehörden mit anderen Behörden zusammenarbeiten, so der Bericht.

Meta will dagegen vorgehen

Meta erklärte, dass es das Urteil des EU-Gerichts „ausgewertet“ und „zu gegebener Zeit weitere Kommentare abgeben“ wird, so der Bericht. Das Unternehmen steht in mehreren Bereichen der EU-Prüfung gegenüber. Im Mai wurde Meta Ireland aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz von Irlands Datenschutzkommission mit einer Geldstrafe von 1,3 Milliarden US-Dollar belegt. Im selben Monat entschied ein EU-Berufungsgericht zugunsten einer Anfrage der EU-Wettbewerbsbehörde nach weiteren Informationen über den Facebook-Marktplatz. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU trat 2018 in Kraft und verlieh den Datenschutzbehörden Sanktionsbefugnisse und machte sie zu den Hauptaufsichtsbehörden in diesem Bereich.

Meta-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Meta-Analyse vom 05. Mai liefert die Antwort:

Die neusten Meta-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Meta-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 05. Mai erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

Meta: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...

Kaufen, halten oder verkaufen – Ihre Meta-Analyse vom 05. Mai liefert die Antwort

Sichern Sie sich jetzt die aktuelle Analyse zu Meta. Nur heute als kostenlosen Sofort-Download!

Meta Analyse

Meta Aktie

check icon
Konkrete Handlungsempfehlung zu Meta
check icon
Risiko-Analyse: So sicher ist Ihr Investment
check icon
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Meta-Analyse an

Disclaimer

Die auf finanztrends.de angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information. Die hier angebotenen Beiträge stellen zu keinem Zeitpunkt eine Kauf- beziehungsweise Verkaufsempfehlung dar. Sie sind nicht als Zusicherung von Kursentwicklungen der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren ist risikoreich und birgt Risiken, die den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bewirken können. Die auf finanztrends.de veröffentlichen Informationen ersetzen keine, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete, fachkundige Anlageberatung. Es wird keinerlei Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden übernommen. finanztrends.de hat auf die veröffentlichten Inhalte keinen Einfluss und vor Veröffentlichung sämtlicher Beiträge keine Kenntnis über Inhalt und Gegenstand dieser. Die Veröffentlichung der namentlich gekennzeichneten Beiträge erfolgt eigenverantwortlich durch Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen o.ä. Demzufolge kann bezüglich der Inhalte der Beiträge nicht von Anlageinteressen von finanztrends.de und/ oder seinen Mitarbeitern oder Organen zu sprechen sein. Die Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen usw. gehören nicht der Redaktion von finanztrends.de an. Ihre Meinungen spiegeln nicht die Meinungen und Auffassungen von finanztrends.de und deren Mitarbeitern wider. (Ausführlicher Disclaimer)