Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884) hat sich mit ihren Konsortialbanken grundsätzlich auf einen Refinanzierungsplan geeinigt, der die weitere Finanzierung der Leoni-Gruppe über das Jahr 2022 hinaus sichert. Der Refinanzierungsplan umfasst die folgenden wesentlichen Eckpunkte.
Finanzierungskosten steigen mäßig
Die Laufzeiten der derzeit Ende 2022 auslaufenden Finanzinstrumente der Leoni-Gruppe sollen grundsätzlich bis Ende Dezember 2025 verlängert werden. Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM) soll bis zu einem Gesamtbetrag von 442 Mio. EUR zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten der Leoni-Gruppe verwendet werden. Die Finanzierungskosten steigen moderat und werden für alle Finanzierungstranchen auf ein einheitliches Niveau angepasst.
Vier Konsortialbanken unter der 2018 vereinbarten revolvierenden Kreditfazilität (RCF I) der Gesellschaft erhalten zudem die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil ihrer Darlehen, die nicht aus den Erlösen des BG AM-Verkaufs beglichen werden, in Höhe von voraussichtlich insgesamt 132 Mio. EUR („verbleibende RCF I-Forderungen“) in Eigenkapitalinstrumente umzuwandeln oder insoweit eine vorzeitige Rückzahlung aus den Erträgen einer Eigenkapitaltransaktion (wie unten beschrieben) anzustreben. Dies wird die Bilanz der Leoni-Gruppe in Höhe von voraussichtlich 132 Mio. EUR entlasten.
Aktien gegen Bareinlage
Vor diesem Hintergrund wird die Leoni AG voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 eine Kombination aus einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe durchführen, bei der Aktien oder Rechte und Pflichten zum Erwerb von Aktien in Höhe von bis zu 50 % des Grundkapitals ausgegeben werden (Eigenkapitaltransaktion). Die neuen Aktien und die Schuldverschreibungen werden den Aktionären der Leoni AG zum Bezug gegen Bareinlage angeboten, wobei neue Aktien oder Wandelschuldverschreibungen bis zu 10 % des Grundkapitals auch unter Ausschluss des Bezugsrechts nach Maßgabe der Kapitalermächtigungen ausgegeben werden können.
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Die Bareinlage aus diesen Bezugsangeboten wird zur Rückzahlung der restlichen RCF I-Forderungen verwendet. Werden die Rechte zum Bezug der neuen Aktien oder der Pflichtwandelanleihe nicht vollständig ausgeübt, übernehmen die Gläubiger der verbleibenden RCF I-Forderungen die nicht bezogenen Aktien oder die nicht bezogenen Teile der Pflichtwandelanleihe als Sacheinlage für alle ausstehenden RCF I-Forderungen, die nicht aus den Bareinlagen getilgt werden. Der Preis für die Zeichnung der im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien sowie für die Pflichtwandelanleihe muss noch festgelegt werden.
Die Leoni AG wird bis zur Rückführung der restrukturierten Kreditlinien keine Dividende ausschütten
Insgesamt wird der Refinanzierungsplan die Finanzverbindlichkeiten der Leoni-Gruppe voraussichtlich um 574 Mio. Euro reduzieren, davon 442 Mio. Euro durch die Rückführung von Verbindlichkeiten mit den Mitteln aus dem BG AM-Verkauf und 132 Mio. Euro voraussichtlich durch die Restrukturierung der verbleibenden RCF I-Forderungen.
Die mit den Konsortialbanken vereinbarte Verlängerungsstruktur wird den Gläubigern der von der Gesellschaft begebenen Schuldscheindarlehen vorgelegt, deren Einbeziehung für die Umsetzung erforderlich ist. Das Refinanzierungskonzept steht im Übrigen unter dem Vorbehalt der Einigung über die Detaildokumentation sowie der Zustimmung der Organe der beteiligten Finanzierungspartner und der Zustimmung des Aufsichtsrats der Leoni AG.
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