Leclanché erneut mit Fristverlängerung – Jahresbericht jetzt bis Ende Juni fällig

Leclanché muss Jahresbericht bis Ende Juni nachreichen, während die Aktien des Batterieherstellers handelssuspendiert bleiben.

Auf einen Blick:
  • Neue Fristverlängerung für Jahresbericht bis 30. Juni
  • Aktienhandel aufgrund verspäteter Einreichung ausgesetzt
  • Nettoverlust von 67 Millionen Franken für 2024
  • Langfristige Finanzierung von bis zu 360 Millionen Franken geplant

Der Batteriehersteller Leclanché hat erneut mehr Zeit für die Vorlage seines Jahresberichts erhalten. Die Schweizer Börse (SER) hat dem Unternehmen eine Frist bis spätestens 30. Juni gewährt. Eigentlich hätte der Bericht schon Ende April veröffentlicht werden müssen, doch Leclanché hatte bereits eine erste Verlängerung um einen Monat bekommen. Seit Jahren hat der Konzern Probleme, seine Finanzzahlen pünktlich vorzulegen.

Die vorläufigen Zahlen vom 29. April zeigen erneut ein tiefrotes Ergebnis. Für das Jahr 2024 meldete Leclanché einen Nettoverlust von 67 Millionen Franken, nach einem Minus von 70,5 Millionen Franken im Jahr davor.

Aktien bleiben weiter vom Handel ausgesetzt

Wegen der verspäteten Veröffentlichung des Berichts sind die Leclanché-Aktien bereits seit Wochenbeginn nicht mehr handelbar. Laut Emittentenausschuss wird der Handel erst wieder aufgenommen, wenn der Jahresbericht vorliegt. Danach will das Unternehmen zügig zur ordentlichen Generalversammlung einladen.

Leclanché SA Aktie Chart

Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung

Leclanché betonte, dass weiterhin an Maßnahmen gearbeitet werde, um das negative Eigenkapital zu beheben. Ziel sei es, wieder in den positiven Bereich zu kommen und so den Fortbestand des Unternehmens mindestens bis Juni 2026 zu sichern.

Langfristiger Finanzierungsplan in Arbeit

Dabei setzt Leclanché vor allem auf die Kooperation mit Pinnacle International Venture Capital. Gemeinsam wird ein Finanzierungsplan über bis zu 360 Millionen Franken ausgearbeitet, der sowohl den Ausbau der Produktionskapazitäten in Deutschland als auch die Stärkung des Betriebskapitals ermöglichen soll. Die Umsetzung hängt jedoch von einem technischen Prüfverfahren ab, das bis zum 7. August 2025 abgeschlossen sein soll.

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