Die HT5-Aktionärsgruppe um Gregor Greber, Christopher Detweiler und Andreas Leutenegger hat ihre Offenlegungsmeldung angepasst. Künftig entstehende Aktien aus der Wandlung der Hybridanleihe werden bereits jetzt in die Beteiligungsberechnung einbezogen – ein Schritt, der laut Gruppe aus Vorsichtsgründen erfolgt.
Wandlungskonditionen festgelegt
Nach dem Beschluss der Anleihegläubiger vom 13. Juni gelten für die Gruppe konkrete Umrechnungsregeln: Für jede 5000 Franken Nennwert aus der Anleihe werden 600 Aktien angerechnet. Diese Regelung spiegelt die bestehende Position der Gruppe im Anleihekapital wider.
Frühzeitige Erfassung der Beteiligung
Auch wenn die Aktien formal erst mit der Wandlung entstehen, wertet die Aktionärsgruppe diese bereits jetzt als Erwerbspositionen. Dadurch sollen alle relevanten Beteiligungen transparent und vollständig offengelegt werden.
Fristgerechte Meldung bis 19. Juni
Die Anpassung der Beteiligungsmeldung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis spätestens Donnerstag, 19. Juni, erfolgen. Damit erfüllt die Gruppe ihre Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Hybridanleihe proaktiv und vollständig.
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