Die frühere Hochdorf-Gruppe, heute als HT5 AG firmierend, will ihre finanzielle Sanierung rasch vorantreiben. Im Zuge des laufenden Nachlassverfahrens lädt das Unternehmen die Inhaber der 125 Millionen Franken schweren Hybridanleihe zu einer Gläubigerversammlung ein. Ziel ist es, die Bedingungen der Anleihe anzupassen – ein Schritt, den HT5 als essenziell für den Abschluss des Verfahrens sieht.
Zwei Wege für die Gläubiger: Geld oder Aktien
Der Verwaltungsrat schlägt den Gläubigern zwei konkrete Optionen vor: Zum einen können sie ihre Anleiheanteile (Nominalwert 5000 Franken) gegen eine Zahlung von 535 Franken verkaufen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den gleichen Anteil in 600 Aktien der HT5 AG umzuwandeln. Die Wahlmöglichkeit soll voraussichtlich im vierten Quartal 2025 wirksam werden.
Abstimmung am 13. Juni – hohe Hürden für Zustimmung
Die entscheidende Gläubigerversammlung ist für den 13. Juni 2025 angesetzt. Damit die Anpassungen greifen können, braucht es eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln des ausstehenden Anleihekapitals. HT5 betont, dass diese Entscheidung maßgeblich für den weiteren Verlauf des Sanierungsprozesses ist.
Risiko bei Ablehnung: Stillstand und Verzögerungen
Sollten die Gläubiger den Vorschlag ablehnen oder das nötige Quorum nicht erreicht werden, bliebe HT5 weiterhin in der definitiven Nachlassstundung. Dies hätte nicht nur höhere Kosten zur Folge, sondern würde auch die Auszahlung einer möglichen Nachlassdividende auf frühestens 2026 verschieben. Über deren Höhe könnte dann erst später entschieden werden.
Rückkehr an die Börse durch Reverse Takeover geplant
Kommt es zur Einigung, will HT5 das Kapitel Sanierung zügig abschließen – mit klaren Plänen für die Zukunft. Die börsennotierte Hülle soll mit einem neuen Partnerunternehmen verschmolzen werden. Ziel ist ein sogenannter Reverse Takeover und damit die Rückkehr an die Schweizer Börse SIX. Die Aktionäre hatten sich bereits bei der Generalversammlung im April klar hinter diese Strategie gestellt und eine Dekotierung abgelehnt.
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