Ein Risikozuschlag von 10 bis 100 Prozent, etwa für Übergewicht, Heuschnupfen, sonstige Allergien, Bandscheibenschäden oder Bluthochdruck. Das ist happig! Wer ohnehin schon unter der Last sehr hoher Beiträge in der privaten Krankenversicherung ächzt, für den ist ein solcher Risikozuschlag schwer zu stemmen. Aber müssen Sie diese Prämienerhöhung wirklich ein Leben zahlen? Sind die Mehrkosten unausweichlich? Wer sich im Geschäft mit privaten Krankenversicherungen auskennt, der weiß: Das ist keineswegs ein eisernes Gesetz.
Risikozuschlag verringern oder streichen – das ist nicht bloß graue Theorie
Sie sollten den Risikozuschlag in Ihrem Tarif nicht als unausweichlich hinnehmen. Unter bestimmten Umständen haben Sie sogar ein Recht auf Streichung oder Reduktion – und damit die Möglichkeit, Hunderte von Euro im Jahr an Beitragsprämien zu sparen. Denn: Dass ein Risikozuschlag nicht auf ewig bestehen bleiben muss, hat der Gesetzgeber festgelegt.
Grundlage dieses Anspruchs ist § 41 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Demnach können Sie als Privatversicherter Ihren Krankenversicherer jederzeit auffordern zu überprüfen, ob der Risikozuschlag noch zurecht erhoben wird. Besteht das betreffende Risiko nicht mehr, dann darf er den Risikozuschlag auch nicht mehr erheben. Ist dieses Risiko deutlich kleiner geworden, dann haben Sie zumindest die Möglichkeit, den Risikozuschlag reduzieren zu lassen.
Was heißt „Wegfall des Risikos“?
Angenommen, Sie hatten jahrelang einen schweren Heuschnupfen. Dann aber haben Sie sich einer Hyposensibilisierung unterzogen – und diese war erfolgreich. Jetzt sind Ihre Beschwerden weg. Wenn sie zwei oder drei Jahre nicht mehr aufgetreten sind, ist es auch möglich, die Versicherung aufzufordern, die deshalb erhobenen Zuschläge zu überprüfen und zu streichen.
Gleiches gilt beispielsweise bei Übergewicht. Wenn Sie es geschafft haben, dieses dauerhaft zu reduzieren, dann besteht auch hier die Chance, den Risikozuschlag zu verringern oder ganz loszuwerden.
Risikozuschlag überprüfen und streichen lassen: So gehen Sie vor
An erster Stelle steht ein ärztliches Attest: Lassen Sie sich vom Arzt bescheinigen, dass Sie beschwerdefrei sind, das Risiko weggefallen oder die Erkrankung ausgeheilt ist. Dieses Attest reichen Sie mit der Bitte um Überprüfung des Risikozuschlags bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Häufig wird diese sich wehren. Dann sollten Sie sich aber noch nicht geschlagen geben.
Wenden Sie sich an einen Arzt, der bei den privaten Krankenversicherungen eine besonders hohe Vertrauensstellung genießt. Etwa, weil er auch für den medizinischen Dienst der Krankenkassen, die Ärztekammern oder für Gerichte als Gutachter tätig ist. Lassen Sie sich von ihm ein Gutachten erstellen (leider müssen Sie es selbst zahlen). Alternativ sollten Sie überprüfen, ob sich eine Klage lohnt – was vor allem dann in Frage kommt, wenn Sie rechtsschutzversichert sind und für eine solche Klage eine Deckungszusage bekommen.
Mein Rat: Oft ist auch der Gang zum Versicherungsexperten sinnvoll. Spezielle Versicherungsmakler oder -berater haben viel Erfahrung mit der Denk- und Argumentationsweise der Versicherer. Als Privatversicherter können Sie sich dort zur Reduktion oder Streichung vorhandener Risikozuschläge beraten lassen. Nutzen Sie diese Chance!