Grosser Rat entscheidet: Keine Veräußerung der BEKB-Anteile

Der Kanton Bern bleibt mit deutlicher Mehrheit Hauptaktionär der Berner Kantonalbank. Wirtschaftliche Vorteile und emotionale Bindung überwiegen Verkaufsargumente.

Auf einen Blick:
  • Klarer Parlamentsentscheid für BEKB-Mehrheitsbeteiligung
  • Wirtschaftliche Vorteile überzeugen die Mehrheit
  • Emotionale Bindung an Volksvermögen als Argument
  • Kritische Stimmen sehen langfristige Risiken

Der Kanton Bern hält weiter an seiner Mehrheitsbeteiligung an der Berner Kantonalbank (BEKB) fest. Der Grosse Rat hat am Donnerstag mit 127 zu 12 Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen, am Status quo nicht zu rütteln. Ein möglicher Verkauf der Beteiligung wurde mit Blick auf politische Risiken, wirtschaftliche Vorteile und die öffentliche Wahrnehmung klar abgelehnt.

„Keine Milchkuh schlachten“ – klare Position aus der Politik

Die Debatte war deutlich: Vertreterinnen und Vertreter von SVP, Mitte, EVP, SP und Grünen betonten den finanziellen Nutzen der BEKB-Beteiligung für den Kanton. Zwar könnte ein Verkauf laut Barbara Stotzer-Wyss kurzfristig eine Milliarde Franken einbringen, doch die jährlichen Dividendenzahlungen würden langfristig für stabilere Erträge sorgen.

Andrea Rüfenacht (SP/Juso) brachte es auf den Punkt: Es sei „nicht sinnvoll, die beste Milchkuh zu schlachten“, zumal die Bank ohne Staatsgarantie auskomme und das Risiko für den Kanton entsprechend gering sei.

Mehr als Zahlen – Volksvermögen und Vertrauen

Auch emotionale Argumente spielten eine Rolle. FDP-Vertreterin Sandra Hess wies darauf hin, dass die BEKB von vielen als Teil des Volksvermögens wahrgenommen werde. In einer Zeit des Vertrauensverlusts in große Banken sei ein Verkauf politisch kaum vermittelbar.

Ähnlich äußerten sich Vertreter der EDU und Grünen, die in der Beteiligung einen starken Anker für Stabilität und Identifikation sehen.

Berner Kantonalbank AG Aktie Chart

Grünliberale fordern mehr Flexibilität

Widerspruch kam von den Grünliberalen: Fraktionssprecher Thomas Brönnimann lobte zwar die aktuelle Lage, warnte jedoch vor einer Verengung des Handlungsspielraums in der Zukunft. Eine vorsorgliche Verfassungsänderung könne dem Kanton mehr Optionen ermöglichen, sollte sich das Umfeld ändern.

Finanzdirektorin Astrid Bärtschi zeigte sich offen: Eine Reduktion der Beteiligung sei nicht ausgeschlossen, wenn sich politische, rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen deutlich verändern sollten.

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