Die investierten Gläubiger warten auf News und halten still. Doch auf was warten die Gläubiger eigentlich? Hier muss man etwas in die Vergangenheit blicken und das Konstrukt der Anleihe verstehen. Zu Beginn des Jahres fiel die Zinszahlung der Fürstenberg Capital II Anleihe aus, da man an den Verlusten der stillen Einlage beteiligt wurde, so ist es festgelegt in den Bedingungen.
Die Anleihe ist unbefristet ausgestaltet und hat damit kein vordefiniertes Ende. Emittiert wurde das gute Stück im Jahr 2005. Durch den Ausfall haben sich etliche Anleihegläubiger zusammengetan und gegen die NordLB in Stellung gebracht. Die Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan wurde beauftragt die Gläubigerseite zu vertreten. Mehr als 25 % des Gläubigerkapitals steht hinter den Klägern, die gegen die außerordentliche Kündigung der NordLB vorgehen.
Durch die Kündigung der NordLB werden die Gläubiger nämlich mit einem deutlichen Verlust konfrontiert, den die Betroffenen natürlich nicht so einfach hinnehmen möchten. Man sieht die außerordentliche Kündigung durch die Bank als unwirksam an und besteht auf eine Fortführung, die die Bank verhindern möchte. Nun muss ein Gericht klären, inwieweit die Kündigung gültig ist.
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