Selbstständige genießen den Vorteil gegenüber Angestellten, keinen Vorgesetzten zu haben. Freiberufler hingegen bilden eine Untergruppe der Selbstständigen. Aus diesem Grund müssen sie bei ihren Steuerpflichten einige Besonderheiten beachten. Allerdings müssen Berufstätige über die entscheidenden Unterschiede eines Selbstständigen und eines Freiberuflers in Kenntnis gesetzt werden. Der Begriff „Selbstständigkeit“ dient zur Unterscheidung von einer nicht selbstständigen Arbeit. Arbeitende, die Produkte oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung veräußern, gehören zu der Kategorie der Selbstständigen. Handwerker, Industrielle, Freiberufler oder Händler sind selbstständig tätig. Allerdings weisen die Tätigkeiten eines Freiberuflers und die eines Selbstständigen im Hinblick auf die Sozialsteuer, Arbeitnehmerrechte und die herkömmliche Steuer zahlreiche Differenzen auf.
Wesentliche steuerliche Unterschiede zwischen einem Freiberufler und einem Selbstständigen
Freiberufler sind im Gegensatz zu den Selbstständigen zu keiner Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer verpflichtet. Des Weiteren müssen sie sich nicht bei der zuständigen Gewerbeaufsicht eintragen lassen. Zudem besteht für sie keine Buchführungspflicht. Selbstständige, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen und Freiberufler weisen im Hinblick auf ihre Steuern zwei wesentliche Unterschiede auf. Zum einen erstellen Freiberufler ihre Steuererklärung als EÜR, da sie keineswegs zu einer Bilanzierung verpflichtet sind, zum anderen fällt bei ihnen keine Gewerbesteuer an.
Freiberufler und Freelancer – wichtige Unterscheidungsmerkmale
Freie Mitarbeiter gehören nicht gleichzeitig in die Rubrik Freiberufler. Die Mehrheit kennt diesen Unterschied nicht und nutzt die beiden Begriffe als Synonyme. Dies kann jedoch in der Praxis, vor allem bei der Entrichtung der Steuer, verheerende Folgen für die Betroffenen haben. Deshalb müssen Berufstätige wissen, ob sie zu den Selbstständigen, Freiberuflern oder freien Mitarbeitern gehören. Diejenigen, die ihre Tätigkeit nicht zu 100 Prozent einer der drei Berufsgruppen zuordnen können, haben die Möglichkeit, sich beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen. Qualifizierte und freundliche Mitarbeiter helfen beim Klärungsbedarf.
Sogenannte Freelancer arbeiten regelmäßig für ein bestimmtes Unternehmen. Allerdings stehen sie bei diesem nicht in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis und haben keinen altbewährten Arbeitsvertrag. Darüber hinaus kommt das Unternehmen für die erbrachten Leistungen einzeln auf. Freelancer genießen weder einen Kündigungsschutz noch das Privileg eines bezahlten Urlaubs. Freie Mitarbeiter sind im Hinblick auf ihren Einsatz flexibel und erfüllen keine klassischen Regeln, die ein freiberuflicher Lehrer erfüllen muss. Deshalb erfreuen sie sich einer steigenden Beliebtheit. Zudem können sie freiberuflich und gewerbetreibend tätig sein.
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Freiberufler Steuern – Ratschläge und wissenswerte Informationen
Zu Freiberuflern gehören Arbeitende, die einer künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, erziehenden oder unterrichtenden Tätigkeit nachgehen. Darüber hinaus können Freiberuflicher ihre Arbeit dennoch in einem Gewerbe ausüben. Diejenigen, die sich nicht sicher sind, ob ihre Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, können sich von einem qualifizierten Steuerberater, der in der jeweiligen Branche tätig ist, beraten lassen. Zudem steht ihnen auch ihr zuständiges Finanzamt bei diesen wichtigen Unklarheiten zur Verfügung.
Freiberuflicher sind zu einem lückenlosen Nachweis ihrer Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Des Weiteren müssen sie bei ihrer selbstständigen Tätigkeit ihre Umsatzsteuer an das Finanzamt melden. Darüber hinaus muss den Individuen bei ihrer freiberuflichen Tätigkeit die Vorsteuer und Einkommenssteuer ebenfalls ein Begriff sein. Zudem müssen die Künstler, Lehrer oder Übersetzer auch die relevanten Termine kennen. An diesen müssen sie ihren Zahlungsverpflichtungen oder Voranmeldungen nachkommen.
Einkommenssteuer der Freiberufler
Wie sämtliche natürliche Personen, unterliegen auch Freiberufler einer Einkommensteuerpflicht. Diese hängt von der Einkommenshöhe ab oder genauer gesagt von der Höhe des Umsatzes abzüglich der Kosten. Die Steuer ist umso höher, je höher der erzielte Gewinn ist. Der in Deutschland festgelegte progressive Steuersatz trifft auch auf Freiberufler zu. Sobald die Individuen mit ihrer Tätigkeit loslegen, melden sie sich bei ihrem Finanzamt und füllen dort den relevanten Bogen aus. Dabei beantworten sie die Fragen nach ihrem vermutlichen Einkommen. Diese Angaben dienen als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Steuer.
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Freiberufler und die Höhe der Umsatzsteuer
Es liegt auf der Hand, dass Freiberufler die Umsatzsteuer entrichten müssen. In der Umgangssprache nennt sich diese auch Mehrwertsteuer. Für Freiberufler fällt sie lediglich für Umsätze, welche diese im Inland erwirtschaften, an. In Deutschland beträgt die Höhe der Umsatzsteuer 19 Prozent. Für Lebensmittel, kreative Werke sowie Bücher liegt der Prozentsatz jedoch bei 7 Prozent.
Des Weiteren existiert ein spezielles Formular, das zur Umsatzsteuer-Voranmeldung dient. Steuerpflichtige Freiberufler müssen nicht nur die Umsatzsteuer anmelden, sondern auch fristgemäß leisten.
Steuervorauszahlungen für Freiberufler, die eine Einkommenssteuer entrichten müssen
Steuervorauszahlungen, welche Freiberufler betreffen, sind Bescheide, die sich an den vorausgegangenen Beträgen orientieren. Dennoch kann es sich dabei auch um geschätzte Beträge handeln. Diese werden anhand erwarteter Einnahmen ermittelt. Allerdings kommt das nur vor, wenn die Freiberufler mit ihrer Tätigkeit begonnen haben. Sie erhalten von ihrem Finanzamt unter Vorbehalt der Nachprüfung einen Vorauszahlungsbescheid. Auf diese Weise lässt sich die ermittelte Höhe anpassen, wenn sich das Einkommen ändert. Erst bei der jährlichen Steuererklärung erfolgt die Berechnung der Differenz zwischen der Vorauszahlung und der tatsächlichen Steuerschuld. Im letzten Schritt kommt entweder eine Erstattung oder ein Nachzahlungsbescheid zum Einsatz. Der Vorteil der Vorsteuer besteht darin, dass ihretwegen eventuelle Nachzahlungen geringer ausfallen.
Wenn die Abschlagszahlungen der Einkommenssteuer quartalsweise erfolgen, sind folgende Stichtage von Bedeutung:
10. März
10. Juni
10. September
10 Dezember
Diejenigen, die seit einem längeren Zeitraum als Freiberufler tätig sind, wissen, dass sich die Höhe der Vorauszahlung nach dem erzielten Einkommen der vorigen Veranlagung richtet. Darüber hinaus ist der Voranmeldezeitraum abhängig von der Höhe der Steuerschuld. Dabei können die Freiberufler ein Jahr, Quartal oder Monat wählen.
Freiberufler, die zu Jahresbeginn eine zu hohe Steuervorauszahlung geleistet haben, erhalten den Überschuss am Anfang eines Kalenderjahres zurück. Wenn die Steuerlast jedoch höher ist, sind sie zu einer Nachzahlung verpflichtet. Diese muss binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides erfolgen. Ansonsten entstehen Mahngebühren und weitere Kosten, die mit der Nachzahlung anfallen.
Allerdings müssen Freiberufler die Vorsteuer nur dann entrichten, wenn sie im jeweiligen Kalenderjahr mindestens 400 Euro oder 100 Euro für einen Vorauszahlungstermin beträgt. Die Höhe der jährlichen Vorauszahlung hängt vom Jahreseinkommen ab.
Voraussetzungen, die ein Freiberufler erfüllen muss
Für eine selbstständige Tätigkeit als Freiberufler existieren keine besonderen Bedingungen. Jede Person, die eine interessante Geschäftsidee hat, kann diese mit einem zeitlichen und finanziellen Aufwand in die Tat umsetzen. Allerdings fällt eine Tätigkeit in die Rubrik freier Beruf, wenn sie schriftstellerischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender sowie erzieherischer Art ist. Ein spezieller Berufskatalog listet sämtliche Berufe auf, die in die Kategorie „Freier Beruf“ fallen. Zahlreiche Freiberufler vertreten die Auffassung gewisse Voraussetzungen erfüllen zu müssen, um freiberuflich tätig sein zu können. Sie liegen jedoch mit dieser Vermutung nicht richtig. Eine gute Geschäftsidee reicht vollkommen aus. Am besten wäre es, wenn es sich bei dieser um eine Marktnische handelt.
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