Die Zinsen für Immobilienkredite befinden sich gerade auf einem Rekordtief. Ärgerlich ist dies jedoch für Kunden, die ihre Verträge bereits vor Jahren abgeschlossen oder mittlerweile verlängert haben. Doch es gibt eine Möglichkeit, frühzeitig aus einem solchen Darlehen auszusteigen!
Bei Baufinanzierungen haben Kreditnehmer prinzipiell das Recht, das Darlehen nach zehn Jahren zu kündigen. Nach einer sechsmonatigen Frist ist die Kündigung wirksam, unabhängig von der ursprünglichen Zinsbindung.
Verlängerung kann zum Problem werden
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Die Verlängerung eines bereits laufenden Darlehens dient in der Regel der Sicherung eines niedrigeren Zinssatzes. Wenn die Zinsen ursprünglich bei rund sieben Prozent lagen und nach vier Jahren nur noch fünf Prozent betrugen, ist es für private Kreditnehmer oftmals lukrativ den Vertrag mit einem sogenannten Forward-Darlehens zu verlängern. Geht dieser Plan allerdings nicht auf und die Zinsen fallen nach der Verlängerung weiterhin, sind Kunden trotzdem an den neu vereinbarten Zinssatz gebunden.
Sonderkündigungsrecht als Ausweg
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Wenn eine Familie im Jahr 2006 eine Baufinanzierung abschließt, die bis 2016 auf zehn Jahre ausgelegt ist und sich im Jahr 2010 mittels eines Forward-Kredites zu einer Verlängerung entschließt, läuft der Vertrag mit dem niedrigeren Zins weitere zehn Jahre bis 2026. Seit 2010 sind die Zinsen jedoch weiter gefallen, weshalb das Ehepaar möglichst aus dem Vertrag kommen will, um einen neuen Kredit mit dem aktuellen Niedrigzins abzuschließen.
Im Paragraf 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB steht: „(…) wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“ Daher beginnt die Verlängerung um zehn Jahre bereits 2010 und nicht 2016, weshalb ein Ausstieg bereits im Jahr 2020 möglich wäre.
Trotz der eindeutigen Gesetzlage weigern sich viele Banken dies anzuerkennen und pochen auf eine Verlängerung bei Auslauf des ursprünglichen Vertrages. Dennoch lohnt es sich, das eigene Recht einzufordern. Jeder betroffene Kunde hat nun die Möglichkeit tausende von Euros zu sparen!
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