Im Einzelnen wurden die folgenden Beschlüsse gefasst
1. Der auf Basis der Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse vom 21. Mai 2021 durchgeführte und bisher nur ausgesetzte Aktienrückkauf, der am 25. Mai 2021 begonnen und am 25. April 2022 unterbrochen wurde, wird nicht wieder aufgenommen und ist damit beendet.
2. Auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 darf die Gesellschaft in der Zeit vom 20. Mai 2022 bis längstens zum 30. Juni 2023 bis zu 80.000 eigene Aktien erwerben, wobei der Rückkauf auf diese Anzahl von Aktien oder auf einen Gesamtkaufpreis von höchstens 9.000.000 Euro beschränkt ist. Der Erwerb der Aktien soll über die Börse erfolgen.
3. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts gemäß den Safe-Harbour-Regeln des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Das beauftragte Wertpapierhaus oder Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Energiekontor AG.
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4. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurs für Aktien gleicher Gattung an den letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
5. Die erworbenen Aktien sind zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
6. Alle Transaktionen werden nach ihrer Durchführung wöchentlich auf der Internetseite der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich Investor Relations bekannt gegeben.
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