Die Enteignung kommt!

Liebe Leser,

das Thema dieser Tage und der kommenden Wochen wird leider das Coronavirus und die Folgen – u.a. wirtschaftlicher Natur – bleiben. Nach wenigen Tagen zeigt uns die Politik aber, woher der Wind weht. Es geht in Richtung Eingriff in Rechte, die zumindest ich gerne länger verteidigt hätte: Das Eigentum. Die GroKo hat nun offenbar einen Gesetzentwurf vorbereitet, der am Montag im Regierungskabinett verabschiedet werden soll und am Mittwoch schon in den Bundestag kommt – es geht um den Mieterschutz. Ich lese exakt das Gegenteil daraus.

Mieter, die nicht zahlen können, bleiben…

Faktisch sollen Mieter, die ihre Miete nicht zahlen können, zwischen dem 1. April und dem 30. September nicht mehr herausgeklagt werden dürfen. Auf den ersten Blick eine sicher „soziale“ Entscheidung, denn wer wollte jetzt noch weitere Obdachlosigkeit produzieren. Doch der Sachverhalt greift leider tiefer in die Abläufe dieser Gesellschaft ein.

Seit ungefähr 10 Jahren erleben wir zunächst günstigere und dann immer günstigere Zinsentwicklungen. Selbstverständlich haben dies auch viele private Investoren genutzt, um Immobilien zu erwerben oder zu bauen – genau das hat die Preise in die Höhe treiben lassen.

Die Darlehen, im Vertrauen auf den Werterhalt oder besser noch die Wertsteigerung vergeben und genommen, laufen teilweise oder zum größeren Teil selbstredend auch heute noch und wollen bedient werden. Versetzen Sie sich in die Lage eines Vermieters, der schlicht seinen Cash Flow kalkuliert und seine Tilgung in vielen Fällen nicht mehr wird aufrecht erhalten können. Noch nicht einmal die Nebenkosten oder die Zinsaufwendungen würden im schlechteren Fall noch zu erwirtschaften sein.

Das Gesetz, so wurde angekündigt, könne problemlos auch bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden. Vermieter also werden einen weiteren Schuldenberg auftürmen, den sie in solchen Fällen nicht einmal beeinflussen können (sofern sie die Tilgungen nicht aus anderen Quellen bedienen). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Schutzregelung analog auch für Darlehen gelten solle – am Ende also auch gegenüber Banken. Insofern können Vermieter, die an sich zahlungsfähig wären, mit hinreichender Dickfelligkeit den Banken gegenüber ebenfalls geschützt sein. Das Problem verlagert sich tendenziell dann auf die Banken, die ohnehin schon fragwürdige Geschäftsmodelle pflegen. Mit anderen Worten: Vermieter und Banken werden in dieser Situation einfach um ihre Planungen und Einnahmen gebracht.

Die SPD erklärte durch ihren rechtspolitischen „Experten“ im Bundestag dazu, dass Vermieter das Geld nach Ablauf der Sperre ja wieder bekämen. Diese Aussage zeigt nicht nur eine unglaubliche Arroganz denjenigen gegenüber, die jetzt kurzfristig massiv beeinträchtigt sind, sondern auch von wirtschaftlicher Inkompetenz. Welche Mieter sollen denn nach Ablauf von beispielsweise 15 Monaten die gesammelten Mietschulden aufbringen, wenn sie schon während der Corona-Zeit weniger eingenommen haben als vorher? Oder um es rechtlich zu formulieren: Wer haftet eigentlich für die Regelung? Am Ende sind es rechtlich zu 100 % die Vermieter, die im Zweifel mit ihrem Vermögen für diese Regelung haften. Ich nenne das mindestens formale Enteignung – und dies bereits wenige Tage nach Beginn der Corona-Krise.

Der Schaden dürfte sich für diese Gruppierung noch ausweiten: Wer zahlungsunfähige Mietparteien nicht herausklagen kann, wird am Immobilienmarkt für sein Immobilienpaket (inklusive Mietvertrag) sehr viel weniger erlösen. In normalen Immobilienmärkten können Sie davon ausgehen, eine Immobilie für etwa den 12- bis 15fachen Jahresmietzins verkaufen zu können. Fällt die Miete für künftige Käufer sagen wir für ein Jahr aus, ist dies ein direkt messbarer Abschlag von 6 % bis 8 % (neben der ohnehin schlechteren Stimmung, die den Preis tatsächlich drücken wird). Bei einem Immobilienpreis von 400.000 Euro also dürfen Immobilieneigentümer rechnerisch 25.000 bis 30.000 Euro direkt abschreiben. Durch ein Corona-Schutz-Gesetz, das nach wenigen Tagen Krisen erlassen wurde.

Die Regierung hat angedeutet, dass sie vor Enteignungen nicht zurückschrecken wird. Ob am Ende dieser Periode der „Euro“ in der gewohnten Form noch steht? Ich würde nicht darauf wetten.

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