Credit-Suisse-Boni: Fall geht vors Bundesgericht – EFD legt Beschwerde ein

Der Rechtsstreit um Boni für das Credit-Suisse-Management erreicht das Schweizer Bundesgericht. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung entfalten.

Auf einen Blick:
  • Bundesgericht als letzte Instanz im Bonusstreit
  • EFD will Verwaltungsgerichtsurteil anfechten
  • Vergütungen nach Bankenpleite im Fokus
  • Entscheidung mit Signalwirkung für Finanzbranche

Der Streit um die gekürzten Bonuszahlungen an das Topmanagement der untergegangenen Credit Suisse geht in die nächste Runde: Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am Freitag angekündigt, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu akzeptieren und den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.

Credit-Suisse-Führung: Bonusstreit wird zur Grundsatzfrage

Damit eskaliert der juristische Schlagabtausch um die Vergütungen der ehemaligen Konzernspitze. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts greift nun die höchste juristische Instanz des Landes ein – mit potenziell weitreichenden Folgen für künftige Vergütungsregelungen im Bankenwesen.

Warum die Boni gekürzt wurden

Die beanstandeten Zahlungen sind Teil eines Maßnahmenpakets, das im Zuge des Zusammenbruchs der Credit Suisse umgesetzt wurde. Nach massiven Turbulenzen musste die traditionsreiche Schweizer Großbank im Frühjahr 2023 von der UBS übernommen werden. Vor allem die Boni des obersten Managements gerieten dabei in die Kritik.

Signalwirkung für den Finanzplatz Schweiz

Die anstehende Entscheidung des Bundesgerichts wird in der Branche aufmerksam verfolgt. Sie könnte Maßstäbe setzen für die Beurteilung von Verantwortung und Vergütung in Krisenfällen. Insbesondere steht die Frage im Raum, ob und wie Führungskräfte bei gravierenden Fehlentwicklungen finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können.

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