Coca-Cola gerät in Deutschland unter Druck: Wie die Nachrichtenagentur Reuters kürzlich berichtete, ermittelt das Bundeskartellamt gegen den US-Konzern bzw. gegen den hiesigen Abfüller Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (CCEP).
Der Grund: Die Rabattstruktur des Brauseherstellers in Deutschland könnten dem Wettbewerb zu schaden. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Struktur seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Einzelhandel, insbesondere durch die Rabattgestaltung, andere Firmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten einschränken könnte, betonte der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Diesem Verdacht werde die Behörde nun nachgehen.
Bundeskartellamt vs. Coca-Cola
Zunächst will die Behörde nach eigenen Angaben überprüfen, ob Coca-Cola auf dem Markt für Softdrinks über eine beherrschende Stellung oder eine relative Marktmacht verfüge. Dadurch soll erörtert werden, ob der Brausehersteller besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen unterliege. Anschließend soll untersucht werden, ob die von dem Unternehmen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Veranlasst Coca-Cola durch seine Rabattgestaltung in möglicherweise unzulässiger Art den Einzelhandel dazu, seine gesamte Produktpalette auch außerhalb der klassischen Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu positionieren und zu bewerben. Dadurch könnten Marken anderer Hersteller wettbewerbswidrig benachteiligt werden, so das Bundeskartellamt.
CCEP sieht sich im Recht
Die Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH reagierte inzwischen und zeigte sich überzeugt, dass deren Geschäftsmodell rechtskonform sei. Es beruhe auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung.
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