Canopy Growth-Aktie: Immer mit der Ruhe!

Neue Produktlinie pünktlich zur Weihnachtszeit – Canopy Growth und Martha Stewart kooperieren – Stressabbau per CBD im Mittelpunkt.

Auf einen Blick:
  • Canopy Growth und Martha Stewart bieten neue CBD-Gummibärchen.
  • Diese sollen den Stress der Verbraucher – gerade in der Weihnachtszeit – reduzieren und besseren Schlaf fördern.
  • Neben CBD kommen darin auch Melatonin und Theanin zum Einsatz.

Canopy Growth hat zur Weihnachtszeit eine weitere Lösung gegen Stress in petto: Im Mittelpunkt steht die Marke „Martha Stewart CBD“. Nach Firmenangaben bringt diese eine Reihe neuer Gummibärchen auf Basis von Cannabidiol (CBD) auf den Markt.

Die Produktlinie richte sich an Verbraucher, die gezielt nach Möglichkeiten suchten, ihren Schlaf zu verbessern, Stress abzubauen und Schmerzen zu lindern. Die Gummibärchen sollen je nach Sorte einen höheren CBD-Gehalt und leistungsstarke Co-Inhaltsstoffe vorweisen. Darunter: das Schlafhormon Melatonin und ein Wirkstoff der Teepflanze (Theanin).

Canopy Growth und Martha Stewart: eine einträgliche Partnerschaft

„Ich werde oft gefragt, wie ich meine Energie bei einem so vollen Terminkalender aufrechterhalten kann. Für mich ist es wichtig, jeden Tag ausgeruht, ungestört und schmerzfrei zu beginnen“, sagte die Fernsehmoderation und Unternehmerin Martha Stewart, die die gleichnamige Marke gegründet hatte. CBD habe ihr geholfen, die Beschwerden des Alltags zu reduzieren.

Hintergrund: Canopy Growth hatte vor einigen Jahren eine Kooperation mit Martha Stewart geschlossen. Seither entwickeln die Partner gemeinsam CBD-Produkte, die unter anderem von Canopy Growth vertrieben werden. Die Cannabis-Firma profitiert dabei von der Popularität der prominenten Unternehmerin, die in den USA vor allem durch ihre Kochsendungen Bekanntheit erlangte.

Cannabidiol

CBD ist ein Cannabinoid der Hanfpflanze. Im Unterschied zum THC (Tetrahydrocannabinol) wirkt CBD nicht berauschend und gilt deshalb auch nicht als Betäubungsmittel. In Deutschland ist CBD nach aktueller Rechtslage zugelassen, insofern der THC-Gehalt in entsprechenden Produkten nicht höher liegt als 0,2 Prozent.

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