Wie schon in den vorherigen Klagen gegen BioNTech wegen vermeintlicher Impfschäden wurde am 20. Februar vom Landgericht Frankenthal eine Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass die Ursache für ihre Beschwerden tatsächlich die zweite Corona-Impfung war. Wichtig dürfte in diesem Zusammenhang für BioNTech sein, dass das Gericht darlegte, dass Impfstoffhersteller nur dann haften, wenn die schädlichen Auswirkungen der Impfung den Nutzen übersteigen. Das sei nicht der Fall. So dürften auch weitere Klagen gegen BioNTech in Deutschland nicht von Erfolg gekrönt sein.
BioNTech Aktie Chart
BioNTech-Aktie in einer Unterstützungszone
Der Wert reagierte allerdings kaum auf diese Nachricht. Der Kurs der BioNTech-Aktie verläuft stabil in einer Unterstützungszone. Ein neues Tief unter rund 83 Euro wäre hingegen negativ – ein Anstieg an die 50-Tagelinie dürfte im ersten Anlauf auf Widerstand treffen. Positiv wäre jeweils ein Break der 50- und der 200-Tagelinie.
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