Corona-Impfstoffe spielen mittlerweile kaum noch eine größere Rolle im Alltag der Menschen, doch die Gerichte beschäftigt das Thema durchaus noch. So auch kürzlich in Frankenthal in Rheinland-Pfalz, wo eine Klägerin darauf bestand, nach ihrer zweiten Impfung schwere Schäden davongetragen zu haben.
Die nach eigener Ansicht geschädigte berichtete unter anderem über eine Lungenarterienembolie sowie eine Immunschwäche nach ihrer zweiten Impfung und bezeichnete dies in eigenen Worten als „V-Aids“ oder „Vakzin-Aids“. Eine solche Krankheit ist jedoch nicht anerkannt. Zudem konnte die Klägerin nicht nachvollziehbar beweisen, dass ihre Beschwerden tatsächlich auf den Impfstoff von BioNTech zurückzuführen wären.
Ein kleiner Sieg für BioNTech
Folgerichtig entschied das Gericht, die Klage abzuweisen, in welcher 200.000 Euro an Schadenersatz gefordert wurden. BioNTech dürfte sich damit im eigenen Standpunkt bestätigt sehen. Das Unternehmen verweist immer wieder darauf, dass die eigenen Impfstoffe nach höchsten medizinischen und wissenschaftlichen Standards untersucht worden seien und das Verhältnis zwischen Risiko und Nutzen stets positiv ausfalle.
Es ist für BioNTech durchaus als ein Sieg zu erachten, der an der Börse aber kaum noch eine Rolle spielt. Lediglich kurzzeitig reagierte die Aktie mit kleineren Zugewinnen. Die lösten sich heute Morgen aber schon wieder in Luft auf, als es in den Mordenstungen auf 83,72 Euro abwärtsging. Bereits bei 83,04 Euro ist das 52-Wochen-Tief zu finden.
BioNTech Aktie Chart
Ein alter Hut
Es gibt noch etliche weitere Verfahren rund um Corona-Impfstoffe, doch bisher konnte sich kein Kläger gegen BioNTech oder andere Hersteller durchsetzen. Die Aktionäre haben längst eingepreist, dass die Impfstoffe allgemein als unproblematisch angesehen werden, wenngleich natürlich immer ein gewisses Restrisiko besteht. Derweil bleibt aber die offene Frage, wie BioNTech nach dem Einbruch der Umsätze mit Corona-Vakzinen die Zahlen wieder aufpolieren möchte. Solange es darauf keine Antwort gibt, bleibt die Rückkehr in höhere Gefilde der Aktie wohl verwehrt.
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