Es ist nicht der erste und auch nicht der letzte Prozess, der sich um angebliche Impfschäden nach einer Corona-Impfung dreht. Dennoch ist es für BioNTech ein kleiner Erfolg, dass eine Klage vom Landgericht Rottweil kürzlich abgewiesen wurde. Geklagt hatte ein 58-jähriger, der einen massiven Sehkraftverlust auf seine Corona-Impfung zurückführte.
Aus diesem Grund wollte er von BioNTech 150.000 Euro an Schmerzensgeld einfordern sowie den Ersatz sämtlicher weiterer Schäden. Die 2. Zivilkammer sah die Voraussetzungen für solche Ansprüche allerdings als nicht gegeben an. Binnen vier Wochen besteht nun noch die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen.
BioNTech: Die unendliche Geschichte
BioNTech wehrt sich gegen derartige Vorwürfe stets und verweist auf die recht strengen Zulassungsregeln sowie Hinweise, welche jeder Impfling vor einer Impfung unterschrieben hat. Aus der Ferne lässt sich schwer beurteilen, wer im Recht sein mag. Grundsätzlich darf dem Kläger geglaubt werden, dass sich sein Sehvermögen seit der Impfung maßgeblich verschlechtert hat.
Doch aus einem zeitlichen wird noch lange kein kausaler Zusammenhang. Letzteren nachzuweisen, ist keine einfache Sache. Zudem würde sich selbst in einem solchen Fall die Frage stellen, inwieweit BioNTech zur Verantwortung gezogen werden kann. Denn hundertprozentig ausgeschlossen wurden Nebenwirkungen zu keinem Zeitpunkt.
Keine Aufregung an der Börse
BioNTech Aktie Chart
Es zeichnete sich bereits ab, dass diese konkrete Klage eher nicht zu einem ungünstigen Urteil für BioNTech führen würde. Entsprechend gab es an der Börse auch keine größere Aufregung zu sehen. Wie gehabt bewegt sich das Papier heute Morgen auf eher niedrigem Niveau und lässt dabei keine Ausschläge erkennen. Die Anteilseigner haben das Thema Corona ohnehin weitgehend abgehakt und warten ungeduldig auf Durchbrüche bei anderen Wirkstoffen in der Pipeline.
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