Am Dienstag veröffentlichte die Baumot Group eine Meldung, in der sie auf die Urteilsbegründung „zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Diesel-Pkw“ des Bundesverwaltungsgerichts verweist und diese kommentiert. Im ersten Moment irritiert allerdings, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts laut der Baumot Group bereits am 27. Februar 2018 ergangen ist. Aber klar: Bis die Begründung in schriftlicher Form entsprechend ausgearbeitet ist, kann es schon mal dauern. In diesem Fall eben rund drei Monate. Wie auch immer – die Baumot Group sieht diese Urteilsbegründung offensichtlich als tendenziell positiv für ihr eigenes Geschäftsfeld.
Baumot Group: Verbesserte Ausgangslage?
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So wird in der entsprechenden Mitteilung des Unternehmens der Vorstandsvorsitzende der Baumot Group AG – Marcus Hausser – mit diesen Worten zitiert: „Mit der Urteilsbegründung hat das Bundesverwaltungsgericht noch einmal unterstrichen, dass eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw ein probates Mittel zur Umgehung von Fahrverboten darstellt.“ Und hier stehe gewissermaßen die Baumot Group bereit – insofern sieht der Vorstandsvorsitzende diesbezüglich „eine verbesserte Ausgangslage für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit unserem BNOx System.“ Es gilt zu bedenken, dass die 12-Monats-Performance der Aktie derzeit im Bereich von +364% liegt.
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