Sie verfügt über mehr als 68.000 Mitglieder und gilt als eine der einflussreichsten Autorengesellschaften für Musikwerke auf diesem Planeten. Gemeint ist die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Oder kurz: Gema.
Angetrieben von dem lukrativen Hype rund um die Streaming-Branche, hat die Gema nun offenbar Netflix, Amazon und Co. im Visier. Dies teilte der IT-Branchenverband Bitkom kürzlich mit. Demnach haben sich Bitkom und die für audiovisuelle Medien in Deutschland zuständige Interessensgemeinschaft Vaunet mit der Verwertungsgesellschaft über Lizenzvereinbarungen rund um Abo-Videodienste erfolgreich verständigt. Hierbei haben sowohl Bitkom als auch Vaunet je einen Gesamtvertrag mit der Gema geschlossen, hieß es.
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Musik in VoD-Machwerken soll vergütet werden
Konkret: Die Verträge sollen Lizenzvergütungen von VoD-Anbietern wie Maxdome, Netflix oder Amazon Prime Video regeln. So betrage die Vergütung für sogenannte Stand Alone-Angebote fortan 2,5 Prozent bezogen auf die Nettoerlöse des jeweiligen Dienstes – aber nicht weniger als 20 Cent je monatlichem Abonnenten, erklärte Bitkom. Die Gebühren sollen hierbei allerdings nicht für die reinen Videos an sich bezahlt werden, sondern für die zur Untermalung eingespielte Musik in vielen Filmen und Serien.
Gema spricht von „fairer Entlohnung“
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Gema-Chef Harald Heker kommentierte: „Mit dem Gesamtvertrag können wir die angemessene Vergütung für die bei der GEMA vertretenen Musikurheber sichern, die auch vom Markt akzeptiert wird. Das ist ein wichtiger Schritt im Bereich der Onlinelizenzierung für den audiovisuellen Bereich. Musikschaffende leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zu audiovisuellen Film- und Fernsehproduktionen. Diese Leistung verdient eine faire Entlohnung.“
Planungssicherheit für Netflix und Amazon?
Auch für Netflix, Amazon und Co. solle sich der Vertrag auszahlen. „Die jetzt erzielte Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter von Abo-Video-on-Demand-Diensten“, sagte Bernhard Rohleder, bei Bitkom als Hauptgeschäftsführer tätig. So habe sich die gewählte Vergütungsstruktur bereits in den letzten Jahren bewährt. „Der Vertrag leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass es attraktive VoD-Angebote im deutschen Markt gibt“, so Rohleder.
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