Nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs ist die sogenannte Verwertungskündigung die wichtigste ordentliche Kündigung für Vermieter. Mit ihr dürfen Sie einen Mietvertrag beenden, der Sie an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Immobilie hindert (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Im Einzelnen hat die Verwertungskündigung diese 4 Voraussetzungen:
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- Sie haben die Absicht einer anderen Verwertung der Immobilie.
- Diese andere Verwertung ist angemessen für die Immobilie.
- Durch Ihren Mietvertrag sind Sie an dieser Verwertung gehindert.
- Durch diese Hinderung entstehen Ihnen erhebliche
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