Kapitalerhöhung
Der Vorstand der 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der am 3. Juni 2022 stattfindenden Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von EUR 4.485.000,00 auf EUR 13.455.000,00 zu beschließen (gemäß §§ 207 ff. AktG).
Die Kapitalerhöhung soll durch Ausgabe von 13.455.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 erfolgen, so dass auf eine alte Aktie drei neue Aktien entfallen. Die neuen Aktien sind – vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung – mit einer Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2022 ausgestattet.
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Die bestehenden Beteiligungen der Aktionäre an der Gesellschaft werden weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit in irgendeiner Weise verändert. Im Falle der Zustimmung der Hauptversammlung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen und der Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister werden für jede bestehende Aktie automatisch drei neue Aktien ausgegeben.
Eine erwartete Folge der dann um den Faktor 4 erhöhten Anzahl von Aktien der Gesellschaft (Aktiensplit) ist eine entsprechende Anpassung des Börsenkurses und damit eine noch höhere Attraktivität, insbesondere für Privatanleger, sowie eine weitere Steigerung der Liquidität im Börsenhandel. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2022 einschließlich der Beschlussvorschläge wird voraussichtlich Ende April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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